Die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls
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Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl stellt unter den Entwicklungen der europäischen Strafrechtsintegration sicherlich das aufsehenerregendste Beispiel dieses noch jungen Jahrtausends dar. Mit ihm wurde das Auslieferungssystem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zueinander umfassend neugestaltet. Er sieht eine Beschleunigung und Vereinfachung der Auslieferung vor allem mit Hilfe des Abbaus traditioneller Auslieferungshindernisse vor. Die nationalstaatlichen Einfallstore in dieses durch den Europäischen Rat proklamierte System des gegenseitigen Vertrauens sind die Ablehnungsgründe der Vollstreckung. Ihre Umsetzung in nationales Recht ermöglicht den Mitgliedstaaten die Etablierung eines auslieferungsfreundlichen oder eines entsprechend skeptischen Auslieferungsregimes. Die Arbeit untersucht die Umsetzungen Deutschlands und Spaniens und prüft diese am Maßstab der Kodifizierungen der EMRK und der GrCh auf ihre Grundrechtskonformität ab.