Architektenhaftung
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Die Haftung des Architekten für Mängel seines Gewerkes ist vielfältig und kann sich aus unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben. Dr. Peter Sohn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, zeigt die Grundstrukturen sowie die wichtigsten Fallgestaltungen in Haftpflicht und Deckung auf. Die Ausführungen behandeln das Haftpflichtverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, einschließlich der Fragen der Gesamtschuld und der Streitverkündung, ebenso wie das Deckungsverhältnis. Dabei werden jeweils die sich aus den aktuellen Fassungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008) und der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR Arch. A 2011) ergebenden Konsequenzen berücksichtigt. Das Buch richtet sich an Architekten und Bauherren, deren baurechtliches Verhältnis im Mittelpunkt der Ausführungen steht, ebenso an Rechtsanwälte, die mit der Beratung von Architektenbüros und/oder mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden befasst sind.