Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft
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Das Recht der Hauptversammlung wurde durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) mit 1. 8. 2009 einer umfassenden Reform unterzogen. Was das konkret für Sie bedeutet, finden Sie in diesem Handbuch: Fachwissen zur Hauptversammlung nach dem AktRÄG 2009 - übersichtlich und praxisbezogen dargestellt konkrete Handlungsempfehlungen, Hinweise und Checklisten - aufgrund jahrelanger Erfahrung und Expertise des Autors Textbeispiele für die Einberufung und die notwendige oder empfehlenswerte Satzungsanpassung sowohl - für die börsenotierte AG als auch - für die nicht börsenotierte AG - sowie für die Gestaltung der Internetseite der börsenotierten AG So kann nichts schiefgehen: Das Wesentliche auf einen Blick durch ein Leitsystem mit gezielten Hinweisen bei jedem Absatz: In welchem Bereich ist diese Stelle zu beachten? Einberufung, Satzungsanpassung, Internetseite, zwingend in die Einberufung etc