Cyberversicherung
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Zum Werk Erstmals hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unverbindliche Musterbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung veröffentlicht. Nach den Musterbedingungen (AVB Cyber) sind Gegenstand der Versicherung Vermögensschäden, die durch eine Informationssicherheitsverletzung verursacht worden sind. Dabei wird unter Informationssicherheitsverletzung eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von elektronischen Daten des Versicherungsnehmers oder von informationsverarbeitenden Systemen, die der Versicherungsnehmer zur Ausübung seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verwendet, verstanden. Die Bedingungen sehen in Bausteinsystematik die Deckung vor vonEigenschädenDrittschädenAssistanceleistungen (Forensik- und Schadenfeststellungs-, Benachrichtungs, Krisenkommunikations- und Kosten von PR-Maßnahmen). Das Werk erläutert Teil A der Musterbedingungen (Teil B enthält die dem VVG entsprechenden allgemeinen Regelungen) und nimmt dabei auch abweichende Deckungskonzepte und Deckungsunschärfen in den Blick. Vorteile auf einen Blickberücksichtigt bereits die Neufassung der AVB Cyber von Februar 2024ausführliche Darstellung der Haftungsgrundlagen und der Besonderheiten beim Underwritingumfangreiche Berücksichtigung und Erläuterung technischer Gegebenheiten und Risiken, insbes. im Bereich der IT-Sicherheit Zielgruppe Für Unternehmen, Versicherungswirtschaft, Versicherungsvertrieb, Rechtsanwaltschaft und Sachverständigenbüros.