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Verhaltensnorm und Zeit

Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung

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Zu den tragenden Säulen der heutigen Straftatlehre zählt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmäßig nicht zur Entstehung gelangt sein können. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkörper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der Erfolgsdelikte reibungslos einfügen lässt. Abschließend entwirft er eine Straftatlehre jenseits des hergebrachten Verhaltenspflichtdogmas, die die genannten normontologischen und dogmatischen Ungereimtheiten vermeidet, die Erkenntnisschätze der überkommenen Strafrechtsdogmatik jedoch weitgehend zu integrieren vermag.

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Verhaltensnorm und Zeit, Lars Christian Berster

Jazyk
Rok vydání
2023
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Titul
Verhaltensnorm und Zeit
Podtitul
Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung
Jazyk
německy
Vydavatel
Mohr Siebeck
Rok vydání
2023
Vazba
pevná
ISBN10
3161617118
ISBN13
9783161617119
Série
Anotace
Zu den tragenden Säulen der heutigen Straftatlehre zählt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmäßig nicht zur Entstehung gelangt sein können. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkörper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der Erfolgsdelikte reibungslos einfügen lässt. Abschließend entwirft er eine Straftatlehre jenseits des hergebrachten Verhaltenspflichtdogmas, die die genannten normontologischen und dogmatischen Ungereimtheiten vermeidet, die Erkenntnisschätze der überkommenen Strafrechtsdogmatik jedoch weitgehend zu integrieren vermag.