Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität
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Mit der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei, die am 23. Mai 2021 promulgiert wurde, hat Papst Franziskus ein lang erwartetes und viel diskutiertes Reformprojekt des kodikarischen Rechts umgesetzt. Seit dem 8. Dezember 2021 steht das neu geordnete kanonische Strafrecht des CIC/1983 in Kraft. Die seitdem diskutierten Neuerungen innerhalb der 89 überarbeiteten Canones liegen unter anderem im Bereich der kirchlichen Delikte, wobei insbesondere Straftaten sexuellen Missbrauchs und Vergehen im Bereich der Vermögensverwaltung reformiert wurden. Darüber hinaus hat der kirchliche Gesetzgeber die Liste der kirchlichen Strafmittel erweitert und in verschiedener Weise die Anwendung und Durchsetzung strafrechtlicher Gesetze eingeschärft. In mancherlei Hinsicht bringt das neue Strafrecht Klarheit und Verbesserungen. In anderen Bereichen bleibt es doch bei interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen und konzeptionellen Anfragen. Die Hirschbergtagung 2022 hat diese Kontinuitäten und Diskontinuitäten im neuen Strafrecht der Kirche einer vertieften Betrachtung und Diskussion unterzogen. Die Vorträge der Tagung, die in diesem Band zusammengestellt sind, sowie weitere Untersuchungen zu strafrechtlichen Aspekten wollen erste Interpretationsansätze zur Debatte stellen und damit einen Beitrag zu einer vertieften Theorie des kirchlichen Strafrechts und seiner praktischen Anwendung in der Rechtsprechung leisten.