Einheit und Vielfalt im europäischen Datenschutzrecht
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Wie viel Einheit, wie viel Vielfalt braucht bzw. verträgt das europäische Datenschutzrecht? Dieser seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit neuer Vehemenz und Dringlichkeit diskutierten Frage nimmt sich Raoul-Darius Veit an und entwickelt einen funktionalen Ansatz. Er zeigt auf, welche spezifischen Anforderungen der Datenschutz an seine effektive und zugleich praktikable rechtliche Gestaltung stellt - sowohl im vertikalen Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten als auch im horizontalen Verhältnis zu anderen Rechtsmaterien. Darauf aufbauend erarbeitet er funktionale Kategorien für die sog. „Öffnungsklauseln“ zu Gunsten der Mitgliedstaaten. Die von ihm angebotene Perspektive ist auch in der rechtspraktischen, institutionellen Dimension, beispielsweise für die vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Gerichten und Datenschutzbehörden anschlussfähig und weiterführend.