Grenzen der Inhaberkontrolle bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
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Die versicherungsaufsichtsrechtliche Ausarbeitung untersucht die Frage, ob und inwieweit Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in die Inhaberkontrolle einbezogen werden können. Das in die Zuständigkeit der BaFin fallende Aufsichtsmittel zur Gefahrenabwehr ermöglicht einen Blick auf die hinter den Versicherungsunternehmen stehenden natürlichen und juristischen Personen und knüpft an das Halten, den Erwerb, die Erhöhung oder die Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen im Sinne des § 7 Nr. 3 VAG an. Nachdem die versicherungsaufsichtsrechtliche Definition der bedeutenden Beteiligung mit Umsetzung der Solvency II-Richtlinie an das Bankenaufsichtsrecht zur Schaffung einheitlicher Begriffsbestimmungen in der europäischen Finanzaufsicht angepasst wurde, wurden zugleich Anteile am Gründungsstock des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit aus der Definition gestrichen. Der Autor nimmt diese Umsetzung der Solvency II-Richtlinie zum Anlass, die Tatbestandsmerkmale des § 7 Nr. 3 VAG sowie dessen Reichweite zu analysieren. Einen Schwerpunkt bilden dabei grundlegende Ausführungen zum aufsichtsrechtlichen Begriff der Beteiligung und zum Verständnis des maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung eines Versicherungsunternehmens. In einem zweiten Schritt werden die herausgearbeiteten Ergebnisse mit den in der Praxis typischen und atypischen Gegebenheiten beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gespiegelt. Dabei untersucht der Autor unter anderem auch die Frage, welche Grenzen das im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit veranlagte Gegenseitigkeitsprinzip den Ausgestaltungsmöglichkeiten setzt.