Das neue Betreuungsrecht
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Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist die größte Reform des Betreuungsrechts seit dessen Bestehen. Dabei wird das Betreuungsrecht grundlegend modernisiert. Völlig neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das seit dem 1.1.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz ersetzt. Mit dem BtOG kommen auf Betreuungsbehörden und sowie Vereins-und Berufsbetreuer: innen neue und umfangreiche Aufgaben zu. Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über das neue Betreuungsrecht und ist ein idealer Begleiter bei der Bewältigung der durch das Gesetz neu eingeführten Aufgaben. Es richtet sich insbesondere an Berufs- und Vereinsbetreuer: innen sowie an Mitarbeitende in Betreuungsbehörden. Dr. Jörg Kraemer ist seit 2018 an das Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Dort ist er u. a. für das Betreuungsrecht zuständig und als Spiegelreferent gegenüber dem federführenden Gesundheitsministerium eng an der Entwicklung des PsychKG NRW beteiligt.