Europäische Sozialverwaltung
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Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der EU Mit der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat ein besonderes Gremium Eingang in die Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Europäischen Union gefunden, das insbesondere für die Praxis der Behörden und Träger, die mit dem Sozialversicherungsvollzug in den einzelnen Mitgliedstaaten betraut sind, von großer Bedeutung ist. Die bislang wenig erforschte Verwaltungskommission wird beginnend mit der weit zurückreichenden Entstehung in Zusammenhang mit den ihr zukommenden, vielfältig ausgestalteten Aufgaben beleuchtet. Diskutiert werden zudem die Einordung in das institutionelle Gefüge der Europäischen Union seit dem Vertrag von Lissabon und rechtliche Fragen in Bezug auf die Verbindlichkeit und Wirksamkeit der von der Verwaltungskommission zu erlassenden Akte sowie etwaige Rechtschutzmöglichkeiten gegenüber diesen.