Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht und seine Grenzen
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Die Kirchen mit ihren Einrichtungen sind einer der großen Arbeitgeber in Deutschland. Doch unter dem Blickpunkt des Arbeitsrechts spielen sie in vielen Fragen eine Sonderrolle: Bestimmungen wie die Wiederverheiratungsklausel reichen weit in die Privatsphäre der Beschäftigten hinein. Es gilt ein spezielles Recht der betrieblichen Mitbestimmung, auch Gewerkschaftsrechte und die Geltung von Tarifverträgen sind abgesenkt. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Dienstgemeinschaft sind tragende Begründungen für diese arbeitsrechtliche Sonderstellung. Peter Stein geht den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen dieser Begriffe auf den Grund und stellt ihre Auswirkungen für arbeitsrechtliche Fragen dar. Dabei geht er auch darauf ein, wie zukunftsfähig das hergebrachte Verständnis vom kirchlichen Selbstbestimmungsrecht vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Unionsrecht ist. Autor: Peter Stein, Richter am Arbeitsgericht Hamburg a. D.