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Kollektivität im Haftungsrecht

Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen

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Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.

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Kollektivität im Haftungsrecht, Marika Öry

Jazyk
Rok vydání
2020
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Titul
Kollektivität im Haftungsrecht
Podtitul
Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen
Jazyk
německy
Vydavatel
Mohr Siebeck
Rok vydání
2020
Vazba
pevná
Počet stran
289
ISBN13
9783161594823
Série
Anotace
Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.