Gesetze für Pflegeberufe
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Das Pflegerecht ist weiter in Bewegung: Die Gesundheitsreform schafft zum Teil neue Rahmenbedingungen für die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung und pflegerische Betreuung. Die qualitativ-medizinische Versorgung hat etwas günstigere Rahmenbedingungen, Pflegeeinrichtungen werden als Vertragspartner für integrierte Versorgungsverträge zugelassen, der Häuslichkeitsbegriff in der häuslichen Krankenpflege wurde der Rechtssprechung des BSG folgend erweitert. Die Pflegeversicherung ist weiterhin in der Diskussion, leider überwiegend nur über die Fragen der Finanzierung, nicht über eine Strukturreform und Änderung im Leistungszuschnitt. Sie wird erst in der 11. Auflage zu berücksichtigen sein, wenn sie denn noch in dieser Legislaturperiode den Bundestag passiert. Von grundlegender Bedeutung ist die Diskussion um eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen und ihrer Verbindlichkeit. Es bestehen begründete Zweifel daran, dass die Patientenverfügung in der Praxis die Bedeutung hat und erlangen wird, die ihr in der rechtspolitischen Diskussion zugesprochen wird. Um Material für die aktuelle Diskussion zu haben, wurde der Gesetzesentwurf der Bosbach-Gruppe aufgenommen. Das Heimgesetz steht vor seiner Föderalisierung: 16 Länderparlamente beschäftigen sich mit einer Neuqualifizierung des Heimrechtes. Manche verabschieden sich vom Heimbegriff und sind dabei, ein Einrichtungen- und Diensterecht zu kreieren, das versucht, wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen für Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Gesundheitswesen in einer Gesetzeskonzeption zusammenzuführen. Der Bund wird seine Zuständigkeit für das Heimvertragsrecht behalten, wenn es denn bei einem klassischen Heimvertragsrecht bleibt. In der Gesetzessammlung wurde das „alte Heimgesetz“ belassen: Es gilt fort, bis die Länder von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Immer noch mit Umstellungsprozessen behaftet ist der TVöD, der den BAT ablöste. Wir haben den TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Beratungseinrichtungen und den TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen aufgenommen.
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