Erbrecht
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Die Neuauflage berücksichtigt etliche gesetzliche Neuerungen, so das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, die Einführung des Zentralen Testamentsregisters und die Schaffung des neuen Güterstands der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft. Auch zahlreiche wichtige Beiträge der Rechtsprechung zur Weiterentwicklung des Erbrechts wurden eingearbeitet. Aus Rezensionen zur 18. Auflage: „Das klassische und empfehlenswerte Lehrbuch mittlerweile in 18. Auflage stammt aus der Feder des (inzwischen emeritierten) Freiburger Zivilrechtsordinarius Dieter Leipold. Er stellt die Kernmaterien des Erbrechts [.] anschaulich dar. Beispielsfälle, Grafiken und Kontrollfragen erleichtern dem Leser das Verständnis und die Aneignung des Themas.“ Christoph Mecking Stiftung & Sponsoring 2011, Heft 5, 37-38 „Leipolds Lehrbuch eröffnet neben der die Vorlesung ersetzenden Funktion auch einen idealen Einstieg in die Materie des Erbrechts. Es gibt zahlreiche einführende Fälle, die aber auch als Wiederholungsfälle prima taugen. Die Darstellung des Lernstoffs gelingt ebenfalls, das Buch ist verständlich geschrieben, die Sprache ist sehr klar und die Kapitel nicht unnötig in die Länge gezogen. Den stellenweise komplexen Stoff zu ordnen, zu gliedern und zu vermitteln, ist eine der großen Vorzüge. Auch hat der Leser die Möglichkeit, sich gezielt zu informieren und das Buch als Nachschlagewerk zu verwenden.“jurabuecher. wordpress. de http://jurabuecher. wordpress. com/2011/06/15/rezension-erbrecht-leipold/ (06/2011)
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