Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
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Die Tarifrunde 2016 im öffentlichen Dienst bringt für die rund 2 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wieder zahlreiche Neuerungen. Die Neuauflage des Basiskommentars widmet sich praxisnah und gut verständlich sämtlichen Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in den Überleitungstarifverträgen. Der Kommentar bietet eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem TVöD in der Praxis arbeiten müssen. Dazu gehören neben Personal- und Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen auch die Personalabteilungen der Dienststellen. Im Mittelpunkt stehen Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifv ertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Die Autoren: Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen D ienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Eberswalde.