Hessisches Krankenhausgesetz
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Ziel des Hessischen Krankenhausgesetzes ist es, in Hessen eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung durch ein flächendeckendes gegliedertes System qualitativ leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser sicherzustellen. Der kompakte Praxis-Kommentar ist die bewährte Informationsgrundlage mit leicht verständlichen und präzisen Ausführungen zum Thema. Die Kommentierung berücksichtigt auch die letzten gesetzlichen Änderungen und neue Judikatur. Der Titel ist eine unverzichtbare Orientierungs- und Arbeitshilfe für Krankenhausträger und Krankenhäuser (insbesondere Krankenhausleitungen und Aufsichtsgremien, Verwaltungsdirektorinnen und -direktoren, Ärztliche Direktorinnen und Direktoren, Leitende Krankenpflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte), die Verbände der Krankenhausträger, gesetzliche und private Krankenkassen und deren Verbände, Ärztekammern und -verbände, ärztliche Fach- und Berufsverbände, Fachbehörden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Lehrende und Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, Fachanwältinnen und -anwälte und Verwaltungsgerichte. Der Autor Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Assessor jur., Magister, rer. publ., Ministerialdirektor a. D., war Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule RheinMain, Fachbereich Sozialwesen, sowie Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft.