Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
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Die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen gem. §§ 99 - 101 BetrVG zählt zu den wichtigsten Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes. Entscheidungen über Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung beeinflussen die Biografie des einzelnen Beschäftigten maßgeblich. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Rechte der einzelnen Beschäftigten bestmöglich zu wahren, ohne dabei die kollektiven Interessen der Belegschaft aus dem Auge zu verlieren. Der praxisorientierte Ratgeber schildert detailliert die Beteiligungs- und Durchsetzungsrechte des Betriebsrats. Er unterstützt Mitglieder der Interessenvertretung bei ihrer täglichen Arbeit und zeigt ihnen Möglichkeiten auf, ihre Rechte im Zusammenhang mit personellen Einzelmaßnahmen effektiv zu nutzen. Ein Stichwortregister sowie grafische Darstellungen und Musterschreiben ergänzen die ausführliche Handlungshilfe.