Familienrecht
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Das Familienrecht wird häufig in Verbindung mit anderen Rechtsgebieten geprüft. So sind z. B. die §§ 1357, 1365, 1369 BGB Schnittstellen zum BGB-AT und nur in diesem Kontext verständlich. Die sog. Ehestörungsklage hat ihre Bedeutung bei §§ 823 und 1004 BGB. Da nur der geschädigte Ehegatte einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger hat, stellen sich Probleme der Vorteilsanrechnung (vgl. § 843 IV BGB) und Fragen beim Regress. Von Bedeutung sind bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft das Bereicherungsrecht und, wie bei Eheleuten auch, familienrechtliche Bestimmungen sowie das Recht der BGB-Gesellschaft. Die examenstypischen Problemkreise des Familienrechts sind aber berechenbar und leicht erlernbar. Inhalt: Das Verlöbnis Die Ehe Die Lebenspartnerschaft Die nichteheliche Lebensgemeinschaft Verwandtschaftsrecht Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Grundzüge des Familienprozessrechts