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Der Zweifel im Staatsrecht.

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Das Staatsrecht ist eine Materie der Rechtswissenschaft, nicht eine (andere) umfassende Bezeichnung fur diese. Verstanden wird darunter die Regelung staatlicher Ordnung(en) in normativer Form. Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeder Art von Zweifel an deren Geltung. Dabei geht es um den Zweifel im Staatsrecht, darum, was ein Zweifeln an Wirkung(en) entfaltet in dieser Materie, was ein Staatsrecht im Zweifel bedeuten kann. Es gibt ein Staatsrecht im Zweifel. Dieses kann Regelungen beinhalten, nach welchen offen bleibt, ob sich aus ihnen Rechtsfolgen (Rechtswirkungen) ableiten lassen. Ein solches Staatsrecht im Zweifel kann seine eigene normative Geltung ausschlieaen; es betrifft dies dann jedoch nur seine rechtlich normative Wirkung, in der es gelten soll in Rechtsform. Rechtliche Bedeutung bleibt dem Staatsrecht im Zweifel in diesem Fall noch immer als Unsicherheit, ob es in ihm uberhaupt zu einem solchen Wirken im Zweifel kommen wird. Sie ist dem Staatsrecht dessen Wesen nach eigen. Es ist dieses eben Unsicherheit.

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Der Zweifel im Staatsrecht., Walter Leisner

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Titul
Der Zweifel im Staatsrecht.
Jazyk
německy
Rok vydání
2020
Vazba
měkká
Počet stran
68
ISBN10
3428180682
ISBN13
9783428180684
Série
Anotace
Das Staatsrecht ist eine Materie der Rechtswissenschaft, nicht eine (andere) umfassende Bezeichnung fur diese. Verstanden wird darunter die Regelung staatlicher Ordnung(en) in normativer Form. Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeder Art von Zweifel an deren Geltung. Dabei geht es um den Zweifel im Staatsrecht, darum, was ein Zweifeln an Wirkung(en) entfaltet in dieser Materie, was ein Staatsrecht im Zweifel bedeuten kann. Es gibt ein Staatsrecht im Zweifel. Dieses kann Regelungen beinhalten, nach welchen offen bleibt, ob sich aus ihnen Rechtsfolgen (Rechtswirkungen) ableiten lassen. Ein solches Staatsrecht im Zweifel kann seine eigene normative Geltung ausschlieaen; es betrifft dies dann jedoch nur seine rechtlich normative Wirkung, in der es gelten soll in Rechtsform. Rechtliche Bedeutung bleibt dem Staatsrecht im Zweifel in diesem Fall noch immer als Unsicherheit, ob es in ihm uberhaupt zu einem solchen Wirken im Zweifel kommen wird. Sie ist dem Staatsrecht dessen Wesen nach eigen. Es ist dieses eben Unsicherheit.