Knihobot

Walter Leisner

    11. listopad 1929 – 24. září 2023
    »Allmacht« im Staatsrecht.
    Der Zweifel im Staatsrecht.
    Wettbewerb als Verfassungsprinzip
    Tradition und Verfassungsrecht
    Gott und Volk
    Der Förderstaat
    • Der Förderstaat

      • 170 stránek
      • 6 hodin čtení
      2,0(1)Ohodnotit

      Im Subventionsrecht werden intensiv Kompetenzen und Rechtsformen der Staatshilfen behandelt, es fehlt aber an dogmatisch-systematischer Vertiefung. Eine solche wird hier auf verfassungsrechtlicher Grundlage versucht. Zentrale These ist: Gefördert werden darf nur marktkonform, als Hilfe zur Selbsthilfe, Bedürfnisbefriedigung wird nach sozialrechtlichen Kriterien gewährt. Förderung hat im Rahmen eines Marktordnungsrechts zu erfolgen, das jedoch von den Förderungsentscheidungen abzuschichten ist. Die Wirtschaftskrise hat die Probleme der Förderung deutlich werden lassen. Mit ihr vor allem wird, mehr als durch hoheitliche Regelungen, Staatsverantwortung wahrgenommen - auf einem neuen, bedeutsamen Weg demokratischer Staatsrechtfertigung.

      Der Förderstaat
    • Gott und Volk

      Religion und Kirche in der Demokratie. Vox Populi - Vox Dei?

      • 166 stránek
      • 6 hodin čtení

      Die zentrale Fragestellung des Buches beleuchtet die Beziehung zwischen Demokratie und Religion, insbesondere im Kontext monotheistischer Glaubensrichtungen. Es wird untersucht, ob das Volk tatsächlich die höchste Autorität besitzt und inwieweit dies mit dem Wort Gottes in Einklang steht. Die Autorin stellt die provokante Hypothese auf, dass die Kirche als demokratisches Instrument fungieren könnte und diskutiert die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Kirche im Gegensatz zur historischen Verkündung des Staates. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen göttlichem und menschlichem Recht.

      Gott und Volk
    • Tradition und Verfassungsrecht

      zwischen Fortschrittshemmung und Überzeugungskraft. Vergangenheit als Zukunft?

      • 148 stránek
      • 6 hodin čtení

      Die Untersuchung beleuchtet, wie das Staatsrecht des Grundgesetzes in seinen Normen und Institutionen von Traditionen beeinflusst wird. Dabei wird die Rolle von Dauer, Geschlossenheit und Überzeugungskraft hervorgehoben, wie sie in der Verfassungsgeschichte sichtbar wird. Besonders prägend ist der klassische Grundrechtsbereich sowie das Staatsorganisationsrecht, das durch Föderalismus und Selbstverwaltung gekennzeichnet ist. Zudem wird eine Balance zwischen bewährten Traditionen und notwendigem Fortschritt angestrebt, um das Verständnis von Vergangenheit und Gegenwart zu fördern.

      Tradition und Verfassungsrecht
    • Wettbewerb als Verfassungsprinzip

      Grundrechtliche Wettbewerbsfreiheit und Konkurrenz der Staatsorgane

      • 181 stránek
      • 7 hodin čtení

      Wettbewerb wird als ein grundlegendes Modell für ökonomisches Verhalten und rechtliche Strukturen dargestellt, das in der heutigen Zeit sowohl anerkannt als auch problematisch ist. Die Herausforderungen des Wettbewerbs, die bis zur Selbstzerstörung der Freiheit führen können, erfordern eine vertiefte Ordnung im Grundrechtsschutz der Wettbewerbsfreiheit. Zudem wird die Rolle des Wettbewerbs in Verfassungsinstitutionen wie Föderalismus, Kommunalismus und Parteienvielfalt untersucht, da Wettbewerb als übergreifendes Verfassungsprinzip betrachtet wird.

      Wettbewerb als Verfassungsprinzip
    • Das Staatsrecht ist eine Materie der Rechtswissenschaft, nicht eine (andere) umfassende Bezeichnung fur diese. Verstanden wird darunter die Regelung staatlicher Ordnung(en) in normativer Form. Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeder Art von Zweifel an deren Geltung. Dabei geht es um den Zweifel im Staatsrecht, darum, was ein Zweifeln an Wirkung(en) entfaltet in dieser Materie, was ein Staatsrecht im Zweifel bedeuten kann. Es gibt ein Staatsrecht im Zweifel. Dieses kann Regelungen beinhalten, nach welchen offen bleibt, ob sich aus ihnen Rechtsfolgen (Rechtswirkungen) ableiten lassen. Ein solches Staatsrecht im Zweifel kann seine eigene normative Geltung ausschlieaen; es betrifft dies dann jedoch nur seine rechtlich normative Wirkung, in der es gelten soll in Rechtsform. Rechtliche Bedeutung bleibt dem Staatsrecht im Zweifel in diesem Fall noch immer als Unsicherheit, ob es in ihm uberhaupt zu einem solchen Wirken im Zweifel kommen wird. Sie ist dem Staatsrecht dessen Wesen nach eigen. Es ist dieses eben Unsicherheit.

      Der Zweifel im Staatsrecht.
    • Allmacht ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht fur Machtigkeit, fur Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als auaerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsubergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Trager kennt das Recht ein Wesen in Personlichkeit (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Trager, Menschen als Grundlagen und Grenzen. Allmacht ist in Gleichheit moglich wie auch Allmacht in Freiheit. Allmacht in Freiheit bedeutet letzte Festigkeit in (steter) Bewegung. Allmacht ist ein faktisches Rechtsphanomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souveran, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen. Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschlieat sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen.

      »Allmacht« im Staatsrecht.
    • Volk ist ein Rechts-, ja ein Verfassungsbegriff in der staatlichen Ordnung der Gegenwart. In ihr ist Macht ein Gegenstand von Recht, Mensch, Staat und Volk sind rechtliche Werte. In der geschichtlichen Entwicklung seit der Antike gewinnt das Volk seine Wertlegitimation aus einer Ablauf-Bewegung von Gutern, die in ihm stattfindet. Demokratie als Staatsform legitimiert sich jedoch nicht durch Produktion oder Genuss von Gutern in Gemeinschaft, sie ist vielmehr dauernde rechtliche Umverteilungs-Bewegung in Guter-Verteilung; im Volk findet deren standiger Ablauf statt. Dies ist aber nicht ein wertfreier In ihm zeigt sich der Staat uber Menschen als Werten.

      Demokratie: Das Volk im Verteilungsstaat
    • InhaltsverzeichnisInhalt: F. Ermacora, Öffentliche Ausschreibung - J. Isensee, Der Tarifvertrag als Gewerkschafts-Staats-Vertrag. Das arbeitsrechtliche Regelungsverfahren im Öffentlichen Dienst - O. Kimminich, Die Bedeutung des Beamtentums für die Herausbildung des modernen Staates - H. R. Klecatsky, Sicherung des österreichischen Berufsbeamtentums - H. Krüger, Die »Lebensluft« des Öffentlichen Dienstes - W. Leisner, Der Beamte als Leistungsträger. Die Anwendbarkeit des beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalts (Art. 33 Abs. IV GG) auf die Leistungsverwaltung - W. Rüfner, Beamtenversorgung und Sozialversicherung - H. H. Rupp, Gespaltener Beamtenstatus? Bemerkungen zu einem Reformprojekt - R. Scholz, Öffentlicher Dienst zwischen öffentlicher Amtsverfassung und privater Arbeitsverfassung? Verwaltungsstrukturelle Grenzen der Dienstrechtsreform - W. Weber, Das Streikrecht der Beamten - R. Zippelius, Die Rolle der Bürokratie im pluralistischen Staat

      Das Berufsbeamtentum im demokratischen Staat