Das Staatsrecht ist eine Materie der Rechtswissenschaft, nicht eine (andere) umfassende Bezeichnung fur diese. Verstanden wird darunter die Regelung staatlicher Ordnung(en) in normativer Form. Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeder Art von Zweifel an deren Geltung. Dabei geht es um den Zweifel im Staatsrecht, darum, was ein Zweifeln an Wirkung(en) entfaltet in dieser Materie, was ein Staatsrecht im Zweifel bedeuten kann. Es gibt ein Staatsrecht im Zweifel. Dieses kann Regelungen beinhalten, nach welchen offen bleibt, ob sich aus ihnen Rechtsfolgen (Rechtswirkungen) ableiten lassen. Ein solches Staatsrecht im Zweifel kann seine eigene normative Geltung ausschlieaen; es betrifft dies dann jedoch nur seine rechtlich normative Wirkung, in der es gelten soll in Rechtsform. Rechtliche Bedeutung bleibt dem Staatsrecht im Zweifel in diesem Fall noch immer als Unsicherheit, ob es in ihm uberhaupt zu einem solchen Wirken im Zweifel kommen wird. Sie ist dem Staatsrecht dessen Wesen nach eigen. Es ist dieses eben Unsicherheit.
Walter Leisner Pořadí knih



- 2020
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Allmacht ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht fur Machtigkeit, fur Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als auaerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsubergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Trager kennt das Recht ein Wesen in Personlichkeit (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Trager, Menschen als Grundlagen und Grenzen. Allmacht ist in Gleichheit moglich wie auch Allmacht in Freiheit. Allmacht in Freiheit bedeutet letzte Festigkeit in (steter) Bewegung. Allmacht ist ein faktisches Rechtsphanomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souveran, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen. Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschlieat sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen.
- 2020
Volk ist ein Rechts-, ja ein Verfassungsbegriff in der staatlichen Ordnung der Gegenwart. In ihr ist Macht ein Gegenstand von Recht, Mensch, Staat und Volk sind rechtliche Werte. In der geschichtlichen Entwicklung seit der Antike gewinnt das Volk seine Wertlegitimation aus einer Ablauf-Bewegung von Gutern, die in ihm stattfindet. Demokratie als Staatsform legitimiert sich jedoch nicht durch Produktion oder Genuss von Gutern in Gemeinschaft, sie ist vielmehr dauernde rechtliche Umverteilungs-Bewegung in Guter-Verteilung; im Volk findet deren standiger Ablauf statt. Dies ist aber nicht ein wertfreier In ihm zeigt sich der Staat uber Menschen als Werten.