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Die Stellenausschreibung im Beamtenrecht

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Die Arbeit beschäftigt sich mit der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob aus Art. 33 Abs. 2 GG eine verfassungsrechtliche Ausschreibungspflicht folgt und wie eine solche umzusetzen ist. Der Leistungsgrundsatz bestimmt zentrale Vorgaben für Besetzungsverfahren, die in vielen Fällen mit einer Ausschreibung beginnen. Der Frage, ob und wie freie Beamtenstellen auszuschreiben sind, kommt eine große praktische Bedeutung zu. Denn ohne eine Ausschreibung entfällt die Information über eine zu besetzende Stelle. Sollten potenzielle Bewerber keine Kenntnis von einer zu besetzenden Stelle erlangen, können sie sich nicht bewerben und ihre Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht geltend machen. Zudem kann es der von Art. 33 Abs. 2 GG intendierten Bestenauslese zuwiderlaufen, wenn ein Bewerberkreis zu klein gehalten wird und der potenziell am besten geeignete Bewerber keine Kenntnis von der Stelle hat.

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Die Stellenausschreibung im Beamtenrecht, Liza Litze

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2023
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Titul
Die Stellenausschreibung im Beamtenrecht
Jazyk
německy
Autoři
Liza Litze
Rok vydání
2023
Vazba
měkká
Počet stran
357
ISBN10
3428187504
ISBN13
9783428187508
Série
Anotace
Die Arbeit beschäftigt sich mit der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob aus Art. 33 Abs. 2 GG eine verfassungsrechtliche Ausschreibungspflicht folgt und wie eine solche umzusetzen ist. Der Leistungsgrundsatz bestimmt zentrale Vorgaben für Besetzungsverfahren, die in vielen Fällen mit einer Ausschreibung beginnen. Der Frage, ob und wie freie Beamtenstellen auszuschreiben sind, kommt eine große praktische Bedeutung zu. Denn ohne eine Ausschreibung entfällt die Information über eine zu besetzende Stelle. Sollten potenzielle Bewerber keine Kenntnis von einer zu besetzenden Stelle erlangen, können sie sich nicht bewerben und ihre Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht geltend machen. Zudem kann es der von Art. 33 Abs. 2 GG intendierten Bestenauslese zuwiderlaufen, wenn ein Bewerberkreis zu klein gehalten wird und der potenziell am besten geeignete Bewerber keine Kenntnis von der Stelle hat.