Knihobot

Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht

Qualitativ empirische Einblicke am Beispiel des § 54a KWG

Parametry

  • 258 stránek
  • 10 hodin čtení

Více o knize

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.

Nákup knihy

Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht, Michael Huff

Jazyk
Rok vydání
2023
Vazba
(měkká)
Jakmile se objeví, pošleme e-mail.

Doručení

Platební metody

Nikdo zatím neohodnotil.Ohodnotit

Titul
Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht
Podtitul
Qualitativ empirische Einblicke am Beispiel des § 54a KWG
Jazyk
německy
Vydavatel
Nomos
Rok vydání
2023
Vazba
měkká
Počet stran
258
ISBN10
3756004856
ISBN13
9783756004850
Série
Anotace
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt. Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.