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Interessenkollisionen bei der Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters beziehungsweise (vorläufigen) Sachwalters aus strafrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der unterlassenen Insolvenzanfechtung

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Interessenkollisionen können Veranlassung für Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter sein, Insolvenzanfechtungsansprüche vorsätzlich nicht ordnungsgemäß durchzusetzen. Dann steht eine Untreuestrafbarkeit ( 266 StGB) im Raum. Eine Bankrottstrafbarkeit ( 283 StGB) scheidet mangels konkretem Vertreterhandeln i. S. d. 14 Abs. 1 Nr. 3 StGB hingegen aus. Eine der Kernaufgaben des Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters besteht in der Rückabwicklung von vorinsolvenzlichen Vermögensverfügungen nach den 129 ff. InsO. Bei Interessenkollisionen kann indes ein Unterlassen der Insolvenzanfechtung für den Verwalter opportun erscheinen. Dann kommt zum einen eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht in Betracht. Zum anderen steht eine Untreue- und Bankrottstrafbarkeit im Raum. Der Autor setzt sich in dieser Publikation mit der Strafbarkeit des Verwalters aufgrund der pflichtwidrig unterlassenen Anfechtung - unter umfassender Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Hintergründe - auseinander. Im Anschluss an die materiell-rechtliche Beurteilung geht der Autor auf die strafprozessualen Schwierigkeiten bei der Beweisaufnahme und -würdigung ein. Inhaltsverzeichnis Interessenkollisionen - Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter - Gläubigerautonomie im (vorläufigen) Insolvenzverfahren - Unterlassene Insolvenzanfechtung - Haftung Verwalter - Untreuestrafbarkeit bei Vorsatz - Keine Bankrottstrafbarkeit

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Interessenkollisionen bei der Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters beziehungsweise (vorläufigen) Sachwalters aus strafrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der unterlassenen Insolvenzanfechtung, Helge Hölken

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