
Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt
Gemäß den Kriterien des Vergabeverfahrens Monitoring-Studie im Sinne der Istanbul-Konvention, Art. 11 IK, in Sachsen-Anhalt / Bedarfsanalyse des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
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Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, den Rechtsanspruch betroffener Mädchen und Frauen auf spezialisierte, barrierefreie Unterstützung umzusetzen (Art. 22, 26 IK) und die finanziellen Rahmenbedingungen dafür zu sichern (Art. 8 IK). Zudem müssen die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt angegangen werden (Art. 13-16 IK). In Deutschland wird der Schutz und die Unterstützung durch ein ausdifferenziertes Hilfesystem gewährleistet, wobei die Bundesländer und Kommunen für die Umsetzung verantwortlich sind. Daher sind landesspezifische Analysen notwendig, um den Stand der Umsetzung zu überprüfen. Um die Monitoring-Anstrengungen zu unterstützen und besonders marginalisierte Gruppen wie Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sowie geflüchtete und migrierte Frauen und Mädchen zu berücksichtigen, hat der Lehr- und Forschungsbereich Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg eine unabhängige Studie initiiert. Diese Studie reflektiert den IST-Stand und vergleicht ihn mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention, um handlungsorientierte Empfehlungen abzuleiten.
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Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt, Heinz-Jürgen Voß, Anja Kruber
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