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Die neue Erbschaftssteuer

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Eingeführte Reihe. Die Autoren informieren über die Reform des Rechts und über die Sachverhalte, die mit Erbschafts- und Schenkungssteuer belastet werden. Sie geben einen Überblick der Freibeträge, Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungsmöglichkeiten. Im Einzelnen erläutern sie wichtige Fragen zur Berechnung der Steuer, Bewertung der verschiedenen Vermögensgegenstände und Pflichten des Steuerschuldners. Sie weisen auch auf Auswege hin, Steuer vor dem Todesfall zu vermeiden. Mit sehr vielen Beispielen für die trockene und recht schwierige Materie. Bei den Ratgebern zum neuen Erbschaftssteuerrecht ist zu beachten, dass die Freibeträge für Ehegatten 500.000 EUR, Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) und Kinder verstorbener Kinder 400.000 EUR und für Enkelkinder noch 200.000 EUR betragen. Die Erbschaftssteuer betrifft also nur einen äußerst geringen Teil der Bevölkerung. Für kleinere Bestände C. Trilsch-Eckhardt: "Erben und Vererben" (BA 8/09) oder S. Born: "Erben, vererben und vermachen" (BA 5/09). (2)

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Die neue Erbschaftssteuer, Agnes Fischl

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2009
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Titul
Die neue Erbschaftssteuer
Jazyk
německy
Vydavatel
Beck
Rok vydání
2009
Vazba
měkká
ISBN10
3423506830
ISBN13
9783423506830
Série
Anotace
Eingeführte Reihe. Die Autoren informieren über die Reform des Rechts und über die Sachverhalte, die mit Erbschafts- und Schenkungssteuer belastet werden. Sie geben einen Überblick der Freibeträge, Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungsmöglichkeiten. Im Einzelnen erläutern sie wichtige Fragen zur Berechnung der Steuer, Bewertung der verschiedenen Vermögensgegenstände und Pflichten des Steuerschuldners. Sie weisen auch auf Auswege hin, Steuer vor dem Todesfall zu vermeiden. Mit sehr vielen Beispielen für die trockene und recht schwierige Materie. Bei den Ratgebern zum neuen Erbschaftssteuerrecht ist zu beachten, dass die Freibeträge für Ehegatten 500.000 EUR, Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) und Kinder verstorbener Kinder 400.000 EUR und für Enkelkinder noch 200.000 EUR betragen. Die Erbschaftssteuer betrifft also nur einen äußerst geringen Teil der Bevölkerung. Für kleinere Bestände C. Trilsch-Eckhardt: "Erben und Vererben" (BA 8/09) oder S. Born: "Erben, vererben und vermachen" (BA 5/09). (2)