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1848 und die Grundentlastung

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In einer Fallstudie wird hier versucht in die Problematik der Aufhebung der Grundherrschaft und die Entlastung von Grund und Boden einzudringen. Während die Revolution seit März 1848 schon im Rollen war, wurde wenige Monate später im österreichischen Reichstag die Aufhebung der Erbuntertänigkeit beschlossen. Damit zeichnete sich das Ende eines Gesellschaftssystems ab, welches seit dem Mittelalter seine Gültigkeit hatte; Abgaben, Steuern, persönliche Dienstleistungen wurden aufgehoben, die bäuerliche Bevölkerung war nicht mehr der grundherrlichen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die Grundherrschaften hatten bisher jedoch wichtige Aufgaben, wie die Führung der Urbare und Grundbücher und die Protokollierung aller vermögensrechtlich relevanten Vorgänge (Totfallabhandlung/Erbrechtssachen, Waisenbücher, Heirats-, Übergabe-, Ausgedinge-Verträge) in den „Protokollbüchern“. Dieser bedeutende Einschnitt in die bisherige Ordnung umfasste wie oben schon erwähnt sehr viele Bereiche und wurde trotz der Komplexität in den wesentlichen Teilen nach wenigen Jahren abgeschlossen. Ziel dieser mikro-historischen Darstellung ist es, dieses Thema an Hand räumlich eng begrenzter Fälle, detailliert und verständlich darzustellen und so das Interesse für diesen sehr wichtigen Abschnitt in unserer gemeinsamen jüngeren Geschichte zu wecken.

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1848 und die Grundentlastung, Ewald Ratzenböck

Jazyk
Rok vydání
2025
Vazba
(pevná)
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Titul
1848 und die Grundentlastung
Jazyk
německy
Vydavatel
INNSALZ
Rok vydání
2025
Vazba
pevná
Počet stran
158
ISBN13
9783903496446
Série
Anotace
In einer Fallstudie wird hier versucht in die Problematik der Aufhebung der Grundherrschaft und die Entlastung von Grund und Boden einzudringen. Während die Revolution seit März 1848 schon im Rollen war, wurde wenige Monate später im österreichischen Reichstag die Aufhebung der Erbuntertänigkeit beschlossen. Damit zeichnete sich das Ende eines Gesellschaftssystems ab, welches seit dem Mittelalter seine Gültigkeit hatte; Abgaben, Steuern, persönliche Dienstleistungen wurden aufgehoben, die bäuerliche Bevölkerung war nicht mehr der grundherrlichen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die Grundherrschaften hatten bisher jedoch wichtige Aufgaben, wie die Führung der Urbare und Grundbücher und die Protokollierung aller vermögensrechtlich relevanten Vorgänge (Totfallabhandlung/Erbrechtssachen, Waisenbücher, Heirats-, Übergabe-, Ausgedinge-Verträge) in den „Protokollbüchern“. Dieser bedeutende Einschnitt in die bisherige Ordnung umfasste wie oben schon erwähnt sehr viele Bereiche und wurde trotz der Komplexität in den wesentlichen Teilen nach wenigen Jahren abgeschlossen. Ziel dieser mikro-historischen Darstellung ist es, dieses Thema an Hand räumlich eng begrenzter Fälle, detailliert und verständlich darzustellen und so das Interesse für diesen sehr wichtigen Abschnitt in unserer gemeinsamen jüngeren Geschichte zu wecken.