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Drohnen stehen im Mittelpunkt einer gesellschaftlichen Debatte um moderne Kriegführung. Eine rechtliche Analyse fehlt jedoch häufig. Der Band untersucht die Rechtsfragen, die sich bei zunehmender Automatisierung und „Autonomisierung“ stellen. Im Fokus stehen nicht nur Drohnen, sondern auch andere unbemannte Systeme, wie etwa Systeme zur See, Schwärme oder „Killer-Roboter“, die Entscheidungen ohne menschliche Einflussnahme treffen. Thematisch reichen die Beiträge vom humanitären Völkerrecht über Grund- und Menschenrechte bis zum Völkerstrafrecht. Ergänzt wird die völkerrechtliche Perspektive durch verfassungsrechtliche Beiträge, die sich u. a. dem Parlamentsvorbehalt bei Drohneneinsätzen, Staatshaftungsrecht und dem Ankauf von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr widmen.
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Jus Internationale et Europaeum - 91: Drohnen und das Recht, Robert Frau
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
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- (měkká),
- Stav knihy
- Dobrá
- Cena
- 1 849 Kč
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- Titul
- Jus Internationale et Europaeum - 91: Drohnen und das Recht
- Podtitul
- Völker- und verfassungsrechtliche Fragen automatisierter und autonomer Kriegführung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Robert Frau
- Vydavatel
- Mohr Siebeck
- Rok vydání
- 2014
- Vazba
- měkká
- Počet stran
- 280
- ISBN10
- 316153140X
- ISBN13
- 9783161531408
- Série
- Štítky
- Učebnice, Právní tématika, Vysokoškolské učebnice, Německo, Lidská práva, Vláda, Ústavní právo
- Anotace
- Drohnen stehen im Mittelpunkt einer gesellschaftlichen Debatte um moderne Kriegführung. Eine rechtliche Analyse fehlt jedoch häufig. Der Band untersucht die Rechtsfragen, die sich bei zunehmender Automatisierung und „Autonomisierung“ stellen. Im Fokus stehen nicht nur Drohnen, sondern auch andere unbemannte Systeme, wie etwa Systeme zur See, Schwärme oder „Killer-Roboter“, die Entscheidungen ohne menschliche Einflussnahme treffen. Thematisch reichen die Beiträge vom humanitären Völkerrecht über Grund- und Menschenrechte bis zum Völkerstrafrecht. Ergänzt wird die völkerrechtliche Perspektive durch verfassungsrechtliche Beiträge, die sich u. a. dem Parlamentsvorbehalt bei Drohneneinsätzen, Staatshaftungsrecht und dem Ankauf von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr widmen.


