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Zivilrechtliche Schriften - 56: Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG

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Das Kündigungsschutzrecht wird von einer Vielzahl gesetzlich nicht geregelter Prinzipien geprägt, die in ihrer Folge zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung führen. Den Ausgangspunkt der richterrechtlich geformten Prinzipien bildet dabei das herrschende Verständnis des Verhältnisses der außerordentlichen (Arbeitgeber-)Kündigung zur ordentlichen Kündigung nach den Vorschriften des KSchG als Stufenverhältnis mit der Folge der wechselseitigen Übertragung der Prinzipien auf den jeweils anderen Kündigungsgrund. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die überwiegende Ansicht zum Verhältnis der beiden Kündigungsarten zueinander kritisch zu hinterfragen und mittels einer Bestimmung des Wesens der beiden Kündigungsarten, insbesondere der Kündigungsgründe, zu einer Systematisierung beizutragen.

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Zivilrechtliche Schriften - 56: Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG, Liv Heimbach, Peter Kreutz, Dieter Reuter

Jazyk
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2009
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(měkká),
Stav knihy
Poškozená
Cena
1 617 Kč

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Titul
Zivilrechtliche Schriften - 56: Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG
Jazyk
německy
Vydavatel
Peter Lang
Rok vydání
2009
Vazba
měkká
Počet stran
188
ISBN10
3631576234
ISBN13
9783631576236
Série
Anotace
Das Kündigungsschutzrecht wird von einer Vielzahl gesetzlich nicht geregelter Prinzipien geprägt, die in ihrer Folge zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung führen. Den Ausgangspunkt der richterrechtlich geformten Prinzipien bildet dabei das herrschende Verständnis des Verhältnisses der außerordentlichen (Arbeitgeber-)Kündigung zur ordentlichen Kündigung nach den Vorschriften des KSchG als Stufenverhältnis mit der Folge der wechselseitigen Übertragung der Prinzipien auf den jeweils anderen Kündigungsgrund. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die überwiegende Ansicht zum Verhältnis der beiden Kündigungsarten zueinander kritisch zu hinterfragen und mittels einer Bestimmung des Wesens der beiden Kündigungsarten, insbesondere der Kündigungsgründe, zu einer Systematisierung beizutragen.