Knihobot

Tobias Linke

    Grundrechtliche Spannungslagen am Lebensende
    Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland
    • Das Enquête- und Untersuchungsrecht zählt zu den zentralen parlamentarischen Rechten. Seine Ursprünge reichen bis ins Jahr 1816 zurück, wobei zu Beginn unter dem monarchischen Prinzip lediglich Fremdinformationsmechanismen existierten. Der Gedanke eines eigenständigen Informations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung setzte sich erst während der Märzrevolution durch. Die Entwicklung wurde maßgeblich durch die Staatspraxis im Königreich Preußen geprägt. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, wurden Abgeordnete später an verschiedenen Enquêten beteiligt, inspiriert durch die preußischen Eisenbahnenquête. Die Novemberrevolution führte zur informationsrechtlichen Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung Lehren aus Demokratisierung und Verfassungsgeschichte. Max Weber, als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts, entwickelte 1917 ein Konzept eines Minderheitenrechts mit starken Untersuchungsbefugnissen. Zwischen 1919 und 1932 wurde das Untersuchungsrecht jedoch zu einem Agitationsmittel. Die gängige Interpretation von Art. 44 GG ist durch diese Phase geprägt. Die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts führt dazu, dass andere als Kontrolluntersuchungen oft als unzulässig gelten. Zudem schwächt eine Hypertrophie der Minderheitenrechte die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren, während die sa

      Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland
    • Die Sterbehilfe ist kein Bereich, der nur die Strafrechtswissenschaft anginge. Gerade im Verfassungsrecht ergeben sich für das Selbstbestimmungsrecht, den Schutz des Lebens und das Maß an mitmenschlicher Solidarität, die der Einzelne dem Sozialstaat abverlangen kann, kaum behandelte Fragen. Ausgehend von den Grundrechten des Betroffenen werden die Möglichkeiten einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe untersucht und die bereits praktizierte passive und indirekte Sterbehilfe in das verfassungsrechtliche Koordinatensystem aus Selbstbestimmung und Lebensschutz bzw. Leistungsansprüchen und sozialstaatlicher Leistungsfähigkeit eingeordnet. Ebenfalls zur Sprache kommt die umstrittene Ernährungseinstellung bei Wachkomapatienten. In kritischer Auseinandersetzung mit den dazu bis hinauf zum BGH ergangenen Entscheidungen werden verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der derzeitigen Praxis angemeldet. Insgesamt erweist die Untersuchung aber doch, dass durchaus Raum für Reformen bestünde. Die Arbeit richtet sich an jeden, der sich mit den Rechtsproblemen am Lebensende aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen muss. Der Autor ist Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bonn.

      Grundrechtliche Spannungslagen am Lebensende