Knihobot

Urs Germann

    Psychiatrie und Strafjustiz
    Eidgenössische Volkszählung 2000
    Recensement fédéral de la population 2000
    Kampf dem Verbrechen
    Expos.ch
    • Kampf dem Verbrechen

      Kriminalpolitik und Strafrechtsreform in der Schweiz 1870–1950

      • 289 stránek
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      Die «Verbrecherfrage» war ein zentrales Thema in der Politik und Öffentlichkeit des Fin de Siècle. Angeregt durch die internationale Strafrechtsreformbewegung, entwickelte sich eine Kriminalpolitik, die 1937 ins schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen wurde und bis heute prägend ist. Neu war, dass bei der Bestrafung nicht nur die Straftat, sondern auch die Persönlichkeit des Täters berücksichtigt wurde. Das Buch untersucht die komplexe Vorgeschichte des schweizerischen Strafgesetzbuches aus einer sozial-, politik- und rechtshistorischen Perspektive und situierte die Kodifikation im Kontext transnationaler Reformdiskussionen, die eine präventiv ausgerichtete Verbrechensbekämpfung vorantrieben. Zudem werden die langwierigen Implementierungsprozesse auf Bundes- und Kantonsebene nachgezeichnet. Das Reformvorhaben führte zu einer nachhaltigen Veränderung des Strafrechts, das als integraler Bestandteil der modernen Sozialstaatlichkeit konzipiert wurde. Richter sollten künftig auch über medizinische, fürsorgerische und sichernde Maßnahmen entscheiden sowie Zwangserziehung oder Schutzaufsicht anordnen. Die Verschmelzung von Repression und Prävention hatte jedoch zwiespältige Folgen: Einer integrativen Stossrichtung, die auf Individualisierung und Milde setzte, stand die Stigmatisierung und Pathologisierung von rückfälligen oder psychisch kranken Tätern gegenüber.

      Kampf dem Verbrechen
    • Psychiatrie und Strafjustiz

      Entstehung, Praxis und Ausdifferenzierung der forensischen Psychiatrie am Beispiel der deutschsprachigen Schweiz 1850–1950

      Ernst S. ist ein hereditär belasteter Mensch, ein Dégénéré supérieur, ein Psychopath mit einer krankhaft geminderten Widerstandskraft gegenüber verbrecherischen Trieben. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts rückten immer mehr Straftäter in den Fokus der Psychiatrie. 50 Jahre später waren psychiatrische Experten im Gerichtswesen etabliert, um Zurechnungsfähigkeit und Verwahrungsbedürftigkeit zu beurteilen. Diese Entwicklung führte zu einer stärkeren Gewichtung humanwissenschaftlicher und deterministischer Erklärungen von Delinquenz. Das schweizerische Strafgesetzbuch von 1942 stellte die Zusammenarbeit von Strafjustiz und Psychiatrie auf eine neue Basis. Für die Betroffenen brachte die Verwissenschaftlichung des Strafverfahrens ambivalente Folgen: Die Möglichkeit einer Strafmilderung stand dem Risiko gegenüber, durch psychiatrische Diagnosen stigmatisiert und als 'gemeingefährliches Individuum' in einer psychiatrischen Anstalt interniert zu werden. Die Untersuchung beleuchtet die Entwicklung der schweizerischen Gerichtspsychiatrie zwischen 1850 und 1950 anhand von statistischen Daten und Gerichtsakten aus Bern. Der Autor bietet ein differenziertes Bild der forensisch-psychiatrischen Begutachtungspraxis und analysiert die Standespolitik der Schweizer Psychiatrie im Kontext juristischer und politischer Reformdebatten. Zudem wird auf die aktuellen Herausforderungen der forensischen Psychiatrie in der Schweiz eingegangen.

      Psychiatrie und Strafjustiz