Der finanzielle Aufwand der Sozialversicherung für psychisch bedingte Invalidität ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Vor allem betroffen sind die Unfallversicherung und die Invalidenversicherung. In- und ausländische Forscher und Praktiker aus Medizin, Recht und Rehabilitation haben sich an den 4. Freiburger Sozialrechtstagen vom 19. und 20. September 2002 mit den Ursachen des Phänomens befasst. Sie sind auch der Frage nachgegangen, welche Massnahmen getroffen werden könnten, um die Probleme besser in den Griff zu bekommen. Die Autoren haben sich bemüht, die medizinischen und rechtlichen Zusammenhänge auf eine für die Angehörigen der jeweils andern Fachrichtung verständliche Art und Weise darzustellen.
Erwin Murer Knihy






Das Buch handelt von den konkreten Auswirkungen des Abkommens über den Personenverkehr auf die Bundessozialversicherung und auf wichtige kantonale Sozialleistungen. Die Autorinnen und Autoren sind hauptsächlich Fachleute, die sich mit der Umsetzung der neuen Regeln in das schweizerische Recht zu befassen haben. Zu den einzelnen Themenbereichen ist je ein deutsch- und ein französischsprachiger Aufsatz enthalten. Ce livre traite des effets concrets de l'accord sur la libre circulation des personnes sur les assurances sociales fédérales et des prestations cantonales importantes. Les auteurs sont principalement des experts chargés de la transposition des nouvelles règles en le droit suisse. Par sujet, il y a une contribution en allemand et une en français.
Personen mit krankheits- oder unfallbedingten Behinderungen werden auch in der Schweiz vielfältig diskriminiert. So etwa, wenn sie mit Hilfe der Invalidenversicherung zwar (wieder) erwerbsfähig geworden sind, aber keine Stelle finden, weil der Arbeitgeber Mehraufwendungen für die Einrichtung des Arbeitsplatzes fürchtet und die Stelle dem gesunden Bewerber gibt. Im vorliegenden Band werden ein allgemeines Verbot der Diskriminierung Behinderter de constitutione lata et ferenda diskutiert und die Frage geprüft, ob es sinnvoll wäre, gestützt auf ein solches verfassungsrechtliches Verbot ein „BG über die Gleichstellung von Personen mit Behinderungen im Erwerbsleben“ als Ergänzung zur IV zu erlassen. Weiter werden ausländische Anreiz- und Zwangsmodelle zur vemehrten Anstellung von Behinderten referiert. Den Abschluss bildet ein umfangreicher Anhang mit aus- und inländischen Rechtsnormen sowie Gerichtsurteilen zur Behindertendiskriminierung bzw. -gleichstellung.
Gesellschaft und Krankheit: Medikalisierung im Spannungsfeld von Recht und Medizin
- 164 stránek
- 6 hodin čtení
Die vergangene Rentenkrise in der Invalidenversicherung ist in hohem Masse durch eine Medikalisierung nichtmedizinischer Probleme verursacht worden. Was aber ist unter Medikalisierung zu verstehen? Wie verbreitet ist sie? Welche Kräfte treiben sie an? Wie weit sind dafür Recht und Medizin, aber auch andere Faktoren verantwortlich? Fachleute aus Soziologie, Recht, Medizin, Ökonomie und andern Bereichen werden aus theoretischer und praktischer Sicht die Problematik unter die Lupe nehmen. Auch sollen Mittel und Wege skizziert werden, das Phänomen besser in den Griff zu bekommen
Schweizerisches Sozialversicherungsrecht
Eigenheit und Herkunft
'Das Sozialversicherungsrecht begleitet uns von der Wiege bis zur Bahre' Das Bild ist alt und etwas abgegriffen. Doch trifft es nachwievor den Nagel auf den Kopf. Das Sozialversicherungsrecht ist zudem - oder vielleicht gerade deswegen - äusserst umfangreich, komplex, 'politisch', laufenden Revisionen unterworfen, auf weiten Strecken auch ziemlich unverständlich. Der Versuch macht also durchaus Sinn, es auf einige wesentliche Punkte 'herunterzubrechen' und seine positiven und negativen Eigenheiten hervortreten zu lassen.
Am 1. Januar 2008 ist die 5. IVG-Revision in Kraft getreten. Kernstück der Revision bilden die Früherfassung sowie die Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen. Sie sind geregelt in Art. 3a - 3c, 6a - 7d und 14a, wobei Art. 6a den für das gesamte Leistungsrecht der IV geltenden Datenschutz zum Gegenstand hat. Diese Bestimmungen sind es, die hier kommentiert werden. Zusätzlich kommt Art.1a zur Sprache, weil die neuen Instrumente dem Grundsatz der Eingliederung statt Rente zum Durchbruch verhelfen wollen. Das neue Recht sieht teilweise höchst ungewohnte Lösungen vor. Ausserdem fehlt noch weitgehend die vertiefende Literatur, und die Streitfälle sind noch nicht bis zum Bundesgericht vorgedrungen. Der Autor hat sich teils deswegen, teils trotzdem dazu entschlossen, im Rahmen seines Projekts der Kommentierung der Art. 1 - 44 IVG die genannten Normen vorweg zu behandeln. Er hofft damit, der Praxis einen Dienst zu erweisen.
Was darf dem erkrankten oder verunfallten Menschen zugemutet werden?
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- 12 hodin čtení
Zu den grössten Problemen des Entschädigungsrechts gehört die Beantwortung der Frage, ob eine nicht oder nur schwer objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigung eine dauernde Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit zu bewirken vermag. Das entscheidende rechtliche Abgrenzungskriterium ist die Zumutbarkeit. Bei somatoformen Schmerzstörungen liegt diese gemäss Rechtsprechung z. B. nur vor, wenn der versicherten Person nicht zugemutet werden kann, den Schmerz willentlich zu überwinden. Wo liegt aber die 'genaue Grenze zwischen dem Erträglichen und Nichterträglichen? Wann schlägt Zumutbarkeit in Unzumutbarkeit um? Nach welchen Kriterien entscheiden die Rechtsanwender, nach welchen die beigezogenen Medizinerinnen und Mediziner? Fachleute aus Medizin, Recht und weiteren Wissenschaften versuchen, in einem pluridisziplinären Ansatz die Problematik aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.
Sozial- und Privatversicherer sowie Haftpflichtige sind in der Regel nur dann zu Leistungen für Personenschäden verpflichtet, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: Krankheit oder Unfall als medizinische Ursache; Heilkosten, Erwerbsunfähigkeit und dergleichen als wirtschaftliche Wirkung; ein Kausalzusammenhang zwischen diesen beiden Elementen. In- und ausländische Fachleute aus Medizin und Recht nahmen an den 6. Freiburger Sozialrechtstagen vom September 2006 das in der Diskussion bisher vernachlässigte medizinische Element unter die Lupe. In der Tat bilden diffuse, nicht objektivierbare, teilweise sogar lexigene („aus Gesetz entstehende“) Gesundheitsbeeinträchtigungen die Hauptursache der Rentenkrise und bereiten auch im Haftpflichtrecht zunehmend Sorge.
Die Aufwendungen der Invalidenversicherung für Renten haben sich seit 1994 fast verdoppelt. Die finanziellen Konsequenzen sind für die IV, aber auch für die berufliche Vorsorge enorm. Für die Rentenexplosion sind hauptsächlich die Versicherungsfälle unklarer Kausalität verantwortlich (psychische und somatoforme Störungen, Rückenschmerzen usw.). Um das Problem in den Griff zu bekommen, legt der Gesetzgeber schon wieder neue Vorschläge vor, nachdem die letzte Revision gerade erst in Kraft getreten ist. Versprechen die Massnahmen der 4. und vor allem der 5. IVG-Revision Erfolg? Oder braucht es ganz andere Ansätze? Haus- und Spezialärzte, einschliesslich der weltbekannte Hirnforscher Gerhard Roth, Rehabilitationsfachleute aus einem Grossbetrieb und von IV-Stellen und weitere Fachleute aus Recht, Philosophie und Publizistik versuchen, erste Antworten zu geben.