Knihobot

Markus Meumann

    Herrschaft in der Frühen Neuzeit
    Die besetzte "res publica"
    Thema: Aufsatzpraktiken im 18. Jahrhundert
    Findelkinder, Waisenhäuser, Kindsmord in der frühen Neuzeit
    Ein Schauplatz herber Angst
    Universität und Sozialfürsorge zwischen Aufklärung und Nationalsozialismus
    • Bald nach der Gründung der Göttinger Universität erhielt die Theologische Fakultät die Genehmigung, in eigener Verantwortung ein Waisenhaus einzurichten. Dies entsprach den zeitgenössischen Vorstellungen von Armenfürsorge und Philanthropie, wie eine große Zahl von Waisenhausgründungen in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts bezeugt. Dennoch ist das Göttinger Beispiel einzigartig: Die universitäre Einrichtung stand allen Waisen offen. So werden sowohl der Gründungsprozeß als auch die spätere Verwaltung der Anstalt durch die Theologische Fakultät nur durch das reformerische Selbstverständnis der Universität verständlich. Nach über 150jähriger Autonomie schmolz im Zuge der Inflation Anfang der 1920er Jahre das Kapital der Anstalt dahin. Damit geriet sie in den Sog der NS-Wohlfahrtsorganisation und wurde 1935 »HJ-Heim für auslandsdeutsche Schüler und Lehrlinge« des NSDAP-Flüchtlingswerks. Nach dessen Schließung wurde 1938 der Heimbetrieb ganz eingestellt und das Gebäude an die Universität verkauft.

      Universität und Sozialfürsorge zwischen Aufklärung und Nationalsozialismus
    • Das 17. Jahrhundert erscheint wie kaum ein anderes - das unsere einmal ausgenommen - durch Gewalt und Schrecken charakterisiert: Bürger- und Religionskriege, Seuchen und Hungersnöte, Hexenverbrennungen und politische Morde. Durch die von Entsetzen geprägte Wahrnehmung der Zeitgenossen ist zudem eine spezifische Text- und Bildersprache entstanden, die uns in den Medien der Zeit auf Schritt und Tritt begegnet und somit den Eindruck einer allgegenwärtigen Gewalttätigkeit im 17. Jahrhundert noch verstärkt. In zwölf Beiträgen präsentieren die Autoren eine erstaunliche Fülle von Gewaltdarstellungen: Städteeroberungen während des Dreißigjährigen Krieges, religiös motivierte Massaker, die häufig als Begleiterscheinung von Krieg und Hunger vermutete Menschenfresserei sowie Rituale und Foltermethoden der frühneuzeitlichen Gerichtspraxis. Auch die wichtigsten publizistischen wie künstlerischen Gewaltdarstellungen werden berücksichtigt. Hier spannt sich der Bogen von Tagebüchern und Feldkorrespondenz über Flugschriften, Romane und die Barocklyrik bis hin zur Malerei und zur musikalischen Inszenierung von Gewalt auf der Opernbühne.

      Ein Schauplatz herber Angst
    • Im 18. Jahrhundert erlebt das Wort „Aufsatz“ eine bemerkenswerte Entwicklung. Zu Beginn des Jahrhunderts bezeichnet es noch Düsenaufsätze sowie Aufsätze für Möbel, doch in der zweiten Hälfte wird es zum gängigen Begriff für eine Textsorte, deren Neuartigkeit unklar bleibt. Um 1800 umfasst „Aufsatz“ im deutschen Zeitungswesen nahezu alle Beitragsformen, von „Artikel“ über „Abhandlung“ bis hin zu „Essay“. Viele Texte, die später als „Essays“ klassifiziert werden, erscheinen zunächst unter Bezeichnungen wie „Fragment“, „Versuch“ oder „Entwurf“. Gleichzeitig entstehen Bestrebungen, den Aufsatz klarer zu definieren und ihn an feste Formen zu binden, insbesondere im Schulwesen, in gelehrten Gesellschaften und in der Wissenschaft. Die Entwicklung des deutschen „Aufsatzes“ – sowohl als Begriff als auch in Bezug auf die damit verbundenen Schreibpraktiken – ist ein praxeologisches Phänomen, das nicht nur literarisch oder rhetorisch betrachtet werden sollte. Vielmehr ist es eine Praxis, die aus verschiedenen gesellschaftlichen Quellen und Bedürfnissen hervorgeht. Ziel dieses Bandes ist es, die Ursprünge der sich im 18. Jahrhundert verbreitenden Aufsatzpraktiken zu untersuchen und die Entstehungskontexte sowie funktionalen Zusammenhänge dieser spezifischen Praxis, die eng mit den sozialen Entwicklungen der Zeit verknüpft ist, sichtbar zu machen.

      Thema: Aufsatzpraktiken im 18. Jahrhundert
    • Die besetzte "res publica"

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      Militärische Besetzung wird im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit grundsätzlich als eine Form legitimer Herrschaft verstanden. Eine strikte Trennung zwischen langfristigen Strategien wie Eroberung oder Annexion einerseits und temporärer Okkupation andererseits, wie sie das Völkerrecht seit dem frühen 20 Jahrhundert kennt, erscheint somit weder möglich noch sinnvoll. Die 16 Beiträge legen daher ihren Schwerpunkt auf die Beziehungen zwischen militärischen und zivilen Obrigkeiten während der Phase unmittelbar nach der militärischen Inbesitznahme und unternehmen so erstmals den Versuch einer systematischen Darstellung militärischer Besetzung vom 13. bis zum frühen 19. Jahrhundert.

      Die besetzte "res publica"