Knihobot

Jens M. Scherpe

    Die Rechtsstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
    Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
    • Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten nimmt nicht zuletzt angesichts der Belastung der Gerichte stetig an Bedeutung zu. Dennoch hat es der deutsche Gesetzgeber bislang nicht für nötig erachtet, für außergerichtliche Verfahren außerhalb von Schiedsverfahren rechtliche Mindestanforderungen festzuschreiben. Verbraucher sind daher gezwungen, die ihnen angebotenen Verfahren selbst auf Fairneß und Ausgewogenheit zu prüfen und stehen daher der außergerichtlichen Streitbeilegung insgesamt eher skeptisch gegenüber. Jens M. Scherpe verdeutlicht zunächst die Notwendigkeit für eine außergerichtliche Streitbeilegung und analysiert die rechtlichen Regelungen der Europäischen Union, Deutschlands und Dänemarks. Danach werden die bestehenden Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung im deutschen und dänischen Banken- und Versicherungswesen untersucht. Aus den Erfahrungen der Gesetzgeber und der privaten Einrichtungen entwickelt der Autor Mindeststandards für eine außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen, u. a. zu Aufbau und Finanzierung des Verfahrens, Auswahl der Schlichtungspersonen, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Verfahrensablauf, Rechtswirkung der Entscheidung und deren Öffentlichkeit. Daneben spricht er Empfehlungen aus, die die angebotenen Verfahren für Verbraucher und Gewerbetreibende attraktiver machen könnten.

      Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
    • Die Existenz nichtehelicher Lebensgemeinschaften in verschiedensten Formen in den westlichen Ländern ist ein unumstößliches Faktum. Mangels umfassender gesetzlicher Rahmenbedingungen besteht für diese Lebensgemeinschaften jedoch eine Fülle von Rechtsproblemen, so etwa bei der Auflösung der Lebensgemeinschaft durch Trennung oder Tod und bei nichtehelichen Kindern. Angesichts dieser Tatsachen darf sich der Gesetzgeber nicht länger der Lösung dieser Rechtsprobleme verschließen. Kernfrage hierbei bleibt, wie weit Regelungen greifen sollen, insbesondere in Hinblick darauf, dass eine Vielzahl der Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sich gerade bewusst gegen eine enge Rechtsbeziehung entschieden hat. Eine mögliche künftige Regelung steht daher ganz zwischen zwei Polen: Dem Schutzbedürfnis der schwächeren Partei und der Kinder einerseits und der Privatautonomie andererseits. Zahlreiche Länder verfügen über sehr unterschiedliche Gesetze zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Vor dem Hintergrund der langsamen, aber stetigen Heranbildung erster Strukturen eines „europäischen Familienrechts“ können rechtsvergleichende Erfahrungen helfen, ein Modell für Deutschland zu entwickeln.

      Die Rechtsstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften