Knihobot

Moritz Brinkmann

    1. leden 1972
    Registerwesen
    Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 2: §§ 355-945b
    • Der Münchener Kommentar zur ZPO bietet eine umfassende Erläuterung der rechtlichen Zusammenhänge der Zivilprozessordnung. Der zweite Band konzentriert sich auf das Verfahren im ersten Rechtszug, das Rechtsmittelrecht, die Wiederaufnahme sowie spezielle Verfahren wie den Urkunden- und Wechselprozess, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. Neben präzisen Kommentierungen stehen praxisnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen im Mittelpunkt, die eine effektive Anwendung des materiellen Rechts unterstützen.

      Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 2: §§ 355-945b
    • Registerwesen

      Grundlagen, Rechtfertigung, Potentiale

      Das Registerwesen ist eine Grundlage unserer Gesellschaft und Staatlichkeit, ein elementares Mittel der öffentlichen Verwaltung und Planung. Register bewirken vor allem öffentliche Kenntnis, indem sie das private Wissen der Einzelnen bündeln, dem Staat und gegebenenfalls auch der Öffentlichkeit zugänglich machen und als Grundlage weiterer Entscheidungen dienen. Der Band analysiert das Registerrecht aus verschiedenen Perspektiven der Rechtswissenschaft anlässlich der Tagung des Rheinischen Instituts für Notarrecht zum Registerwesen. Aus der Perspektive des Zivil- und Zivilverfahrensrechts wird das Grundregister in den Blick genommen. Dieses dient auch als Ausgangspunkt für eine rechtsökonomische Betrachtung. Aus verfassungsrechtlicher Sicht geht es um die Grundlagen der Staatlichkeit sowie die Abgrenzung von Rechten und Pflichten zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Das Strafregister stellt ein Schutzbedürfnis der Allgemeinheit stärker in den Vordergrund. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, Prof. Dr. Brinkmann, LL.M.(McGill), Dr. Dr. Alexander Morell, Prof. Dr. Foroud Shirvani, Prof. Dr. Torsten Verrel, Dr. Johannes Richter

      Registerwesen