Knihobot

Christoph Errass

    Öffentliches Recht der Gentechnologie im Ausserhumanbereich
    Kooperative Rechtssetzung
    Verlust nationaler Zuständigkeiten durch internationale Akteure
    Katastrophenschutz
    • Verlust nationaler Zuständigkeiten durch internationale Akteure

      Auswirkungen auf die schweizerische Demokratie

      Die Ablösung des Machtstaats durch den Rechtsstaat des staatsrechtrechtlichen Positivismus fokussierte auf den Nationalstaat. Öffentliches Recht blieb dabei auf den Staat als Nationalstaat fixiert. Politisch-territoriale Ordnung und Rechtsordnung bildeten eine Einheit, was für das Verhältnis Völkerrecht/Landesrecht erhebliche Konsequenzen hatte. Der Rechtsstaat wurde nur im Innenbereich verwirklicht und entwickelt. Verfassungen waren introvertiert. Damit wurden auch die Voraussetzungen der Demokratie geschaffen bzw. verstärkt. Eine Öffnung des Staates erfolgte im Wesentlichen nach dem Fall der Berliner Mauer. Der Staat wandelte sich zum offenen und kooperativen Verfassungsstaat. Globale Interdependenzen haben entsprechend zugenommen. Folge davon waren und sind eine internationale Rechtstätigkeit (Rechtssetzung, Vollzug, Rechtsprechung). Bislang nationale Aufgaben wurden auf die internationale Ebene gehoben. Dabei hat der Verlust dieser nationalen Zuständigkeiten durch internationale Akteure unumkehrbare Auswirkungen auf die Schweizerische Demokratie.

      Verlust nationaler Zuständigkeiten durch internationale Akteure
    • Kooperative Rechtssetzung

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      Der heutige Staat hat mehr Aufgaben übernommen, als er mit den ihm verfügbaren Ressourcen angemessen erfüllen kann. Um handlungsfähig zu bleiben, kooperiert er mit Akteuren der Gesellschaft. Die vorliegende Studie prüft aus rechtlicher Sicht, inwiefern der Staat sich die Arbeit privater Rechtssetzer zu Nutze machen oder Private zur Rechtssetzung heranziehen kann und darf. Im ersten Teil werden die verschiedenen Phänomene kooperativer Rechtssetzung dargestellt und systematisiert. Der zweite Teil befasst sich mit den Begriffen zur kooperativen Rechtssetzung: Steuerung, Regulierung, regulierte Selbstregulierung, kooperative Rechtssetzung. Im dritten Teil wird den staatstheoretischen, insbesondere den philosophischen und historischen Voraussetzungen der kooperativen Rechtssetzung nachgegangen, ein vertiefter Blick in die Geschichte des schweizerischen Bundesstaates geworfen, und es werden die Positionen der Staatsrechtslehre und die Verfassungsgrundlagen zum Verhältnis von Staat und Gesellschaft analysiert. Der vierte Teil konzentriert sich auf die Dogmatik der kooperativen Rechtssetzung: Was wird unter Rechtssetzung verstanden, ob und inwiefern können Private Rechtssetzungssubjekte sein und unter welchen Voraussetzungen kann der Staat private Normbestände übernehmen. Dieser Teil schliesst mit einer Diskussion über den (teilweisen) Verzicht auf eine staatliche Regelung zur Verwirklichung von Verfassungsaufgaben.

      Kooperative Rechtssetzung
    • Am 1. Januar 2004 ist das Gentechnikgesetz nach einer rund vierjährigen Auseinandersetzung in Parlament und Öffentlichkeit in Kraft getreten. Das Gentechnikgesetz bildet die Rahmenregelung für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Es finden sich aber auch ausserhalb des Gentechnikgesetzes zahlreiche Bestimmungen, welche die Gentechnologie im Ausserhumanbereich betreffen. Das vorliegende Buch „Recht der Gentechnologie im Ausserhumanbereich“ will deshalb das Gentechnikrecht im Ausserhumanbereich aus einer systematischen Perspektive darstellen. Im ersten Teil werden die Geschichte der Gentechnikregelungen in der Schweiz und die verfassungsrechtlichen Vorgaben dargestellt. Im zweiten Teil wird die Umsetzung der Verfassungsvorgaben auf Gesetzesebene verfolgt: Regelungsansatz im Gentechnikrecht, Begriffe, Würde der Kreatur, Biosicherheit, Schutz der Produktion von Erzeugnissen ohne gentechnisch veränderte Organismen und der Wahlfreiheit, allgemeine formelle Anforderungen, Arbeit im geschlossenen System, Freisetzungsversuche, Inverkehrbringen, Verwendung von zugelassenen Produkten sowie Information der Abnehmerinnen und Kennzeichnung.

      Öffentliches Recht der Gentechnologie im Ausserhumanbereich