Knihobot

Heinrich Menkhaus

    Japanischer Brückenbauer zum deutschen Rechtskreis
    Japanischer Vorkämpfer für die Rechtsordnung des 21. Jahrhunderts
    Das Japanische im japanischen Recht
    Verein der Förderer der deutschsprachigen katholischen Kirchengemeinde St. Michael Tokyo (1969-2019)
    • Die römisch-katholische Kirche hat im deutschsprachigen Raum an kultureller Bedeutung verloren, was auch die im Ausland lebenden Deutschsprachigen betrifft. In Tokyo praktizieren jedoch noch deutschsprachige Katholiken, die der Gemeinde St. Michael angehören. Der 1969 gegründete Förderverein spielte eine entscheidende Rolle für die Erhaltung dieser Gemeinde. Im Jahr 2019 feierte der Verein sein 50-jähriges Bestehen, wurde jedoch im selben Jahr aufgelöst, was die Herausforderungen und den Wandel der katholischen Gemeinschaft verdeutlicht.

      Verein der Förderer der deutschsprachigen katholischen Kirchengemeinde St. Michael Tokyo (1969-2019)
    • In Deutschland erscheinende Festschriften für japanische Rechtswissenschaftler haben Seltenheitswert. Für Koresuke Yamauchi aber ist es nun schon die zweite. Die ebenfalls bei Duncker & Humblot erschienene erste ehrte ihn zum 60. Geburtstag, die hier vorgelegte nimmt seinen 70. Geburtstag zum Anlass und dürfte als zweite in Deutschland erschienene Festschrift für einen japanischen Rechtswissenschaftler ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen. Koresuke Yamauchi ist dazu in besonderer Weise berufen, weil er sich längere Zeit und wiederholt nach seiner juristischen Ausbildung in Japan zum Studium in verschiedenen Ländern Europas aufgehalten und wichtige Veröffentlichungen ins Japanische übersetzt hat. Dieser Hintergrund spiegelt sich in seinen verantwortlichen Positionen in den japanischen Studiengesellschaften für Internationales Privatrecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht ebenso wider wie in der Betreuung ausländischer Studierender und Magistranten an seinem heimatlichen Lehrstuhl an der Chuo-Universität in Tokyo.

      Japanischer Vorkämpfer für die Rechtsordnung des 21. Jahrhunderts