Knihobot

Manfred Werwitzki

    Die erbrechtliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen und sonstiger besonderer Zuwendungen eines Familienangehörigen an den Erblasser
    • 2009

      Wenn Abkömmlinge durch ihre Mitarbeit im Haushalt oder durch Geldleistungen zur Nachlassmehrung beigetragen haben, kann dies einen Ausgleichungsanspruch bei der Erbauseinandersetzung rechtfertigen. Auch jahrzehntelange Leistungen der Kinder stehen der Ausgleichungspflicht nicht entgegen. Pflegeleistungen von Abkömmlingen gegenüber ihren Eltern rücken zunehmend in den erbrechtlichen Fokus. Nach der aktuellen Gesetzeslage rechtfertigen diese Leistungen nur dann einen Ausgleichungsanspruch, wenn die Pflege mit einem Verzicht auf berufliches Einkommen verbunden ist. Die Bundesregierung plant jedoch eine Änderung, um die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege zu berücksichtigen. Künftig sollen alle gesetzlichen Erben, einschließlich des Ehepartners, an der Ausgleichung beteiligt werden, was bisher nicht der Fall war und zu Ungereimtheiten führte. Angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu Hause betreut werden möchten, wird erwartet, dass die Ausgleichungspflicht aufgrund von Sonderleistungen in Zukunft häufiger bei der Erbauseinandersetzung relevant sein wird.

      Die erbrechtliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen und sonstiger besonderer Zuwendungen eines Familienangehörigen an den Erblasser