Die Bürgschaft ist ein beliebtes Kreditsicherungsmittel, doch die Durchsetzbarkeit der Ansprüche gegen Bürgen vor Gericht wird zunehmend schwieriger. Dies liegt vor allem an der engen Auslegung des Akzessorietätsgrundsatzes, der die Bürgschaft von der einzelnen Anspruchsgrundlage des Gläubigers abhängig macht. Diese Sichtweise hat dazu geführt, dass die Akzessorietät als Schutzmechanismus für Schuldner und als Gegensatz zum Sicherungsinteresse des Gläubigers verstanden wird. Malte Iversen hinterfragt kritisch den Zweck und Inhalt des Akzessorietätsprinzips und kommt zu dem Schluss, dass die gemäß § 765 Abs. 1 BGB gesicherte „Verbindlichkeit“ nicht mit der einzelnen Anspruchsgrundlage gleichzusetzen ist, sondern eigenständig definiert werden muss. Eine erweiterte Abhängigkeit der Bürgschaft vom Befriedigungsinteresse des Gläubigers ermöglicht es, Fälle wie nichtige Darlehen und konkurrierende Ansprüche im Hauptschuldverhältnis angemessen zu erfassen. Der Autor beleuchtet auch die akzessorische Ausrichtung der Bürgschaft an Einreden des Hauptschuldners sowie die Rechtskrafterstreckung. Die Akzessorietät erfordert einen Gleichlauf von Hauptschuld und Bürgschaft, was zu einer Rechtskrafterstreckung sowohl zugunsten als auch zulasten des Bürgen führt. Diese Auffassung unterstützt den Sicherungszweck der Bürgschaft und ermöglicht es, ihrer Prinzipienfunktion gerecht zu werden.
Malte Iversen Knihy
