Die Autorin untersucht, wie die Bedarfsplanung der Elektrizitätsnetze mit der Planung der Erzeugungsanlagen verknüpft werden sollte, insbesondere im Kontext staatlicher Gewährleistungsverantwortung. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und der Ausstieg aus der Kernenergie verändern die deutsche Stromversorgung grundlegend. Anstelle von Großkraftwerken entstehen wetterabhängige Erzeugungsanlagen, oft weit entfernt von den Verbrauchszentren, was einen erheblichen Transportbedarf mit sich bringt und den Ausbau des Stromnetzes auf mehrere tausend Kilometer erforderlich macht. Diese Ausbauvorhaben sind jedoch aufgrund zahlreicher Interessenkonflikte stark verzögert. Im Sommer 2011 führte der Gesetzgeber eine bundesweite Bedarfsplanung der Stromnetze ein, doch es fehlen Anreize zur Koordination von Erzeugung, Speicherung, Transport und Verbrauch elektrischer Energie. Während die Netzbedarfsplanung staatlich gesteuert wird, treffen Betreiber der Erzeugungsanlagen ihre Investitionsentscheidungen unabhängig und nach rein ökonomischen Kriterien. Die Netzbetreiber bauen das Netz aus und geben die Kosten an die Stromverbraucher weiter. Dadurch mangelt es an einer bundesweiten Planung der Erzeugungsanlagen, die für das Gelingen der Energiewende und die Versorgungssicherheit unerlässlich ist. Der Entwurf einer koordinierten Elektrizitätsversorgungsplanung steht daher im Mittelpunkt dieser Untersuchung, die die Anforderungen an die Netz
Maria Schäfer Knihy

