Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt nicht alle Arbeitnehmer. Gemäß § 1 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Kleinbetrieben (bis zu fünf Arbeitnehmer) und während der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Die Frage, inwieweit die vom Geltungsbereich des KSchG ausgeschlossenen Arbeitnehmer dennoch in gewissem Maße vor Kündigungen geschützt sind, führte in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur lange Zeit ein Schattendasein. Es bestand weitgehend Einigkeit darin, daß dieser Personenkreis kündigungsrechtlich – mit Ausnahme besonderer Kündigungsverbote, etwa für Betriebsratsmitglieder oder Schwangere – weitgehend schutzlos gestellt sei. Die Diskussion um den sog. „Kündigungsschutz außerhalb des KSchG“ flammte jedoch spätestens nach einer Entscheidung des BVerfG vom 27.1.1998 unter veränderten Vorzeichen neu auf. Damit wurde eine ganze Reihe neuer Fragen zum Kündigungsschutz außerhalb des KSchG aufgeworfen, deren Beantwortung das BVerfG den Arbeitsgerichten und dem rechtswissenschaftlichen Diskurs überlassen hat. Die Diskussion um den Kündigungsschutz außerhalb des KSchG hat damit neu begonnen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, etwas Licht in den sog. „Kündigungsschutz 2. Klasse“ zu bringen, der zwar praktisch sehr bedeutsam ist, dessen Reichweite und Grenzen aber in vielen grundlegenden Punkten nach wie vor völlig ungeklärt sind. Dabei werden – nach Aufarbeitung der verfassungsrechtlichen Grundlagen – nicht nur die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 KSchG sowie der materielle Gehalt des Kündigungsschutzes außerhalb des KSchG behandelt, sondern auch damit zusammenhängende praktische Probleme wie etwa die Änderungskündigung und die Betriebsratsanhörung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG sowie prozessuale Fragen erörtert.
Arnim Powietzka Knihy




BUrlG – Kommentar
Bundesurlaubsgesetz – Kommentar
In diesem Werk wird das gesamte Bundesurlaubsgesetz praxisgerecht unter Berücksichtigung sämtlicher aktueller und wichtiger Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs kommentiert. Im umfangreichen Anhang werden die für das Urlaubsrecht wichtigen europarechtlichen Bestimmungen sowie alle neben dem Bundesurlaubsgesetz maßgeblichen Vorschriften besprochen: wie SGB IX, BEEG, MuSchG, ArbPlSchG, JArbSchG sowie Regelungen zum Bildungsurlaub. NEU in der 3. Auflage: Die Rechtsprechung des EuGH hat die Rechtslage in wichtigen Fragen des Urlaubsrechts umwälzend verändert: • Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers; • Kürzung des Urlaubsanspruchs im ruhenden Arbeitsverhältnis, in der Elternzeit, bei Sonderurlaub und in der Altersteilzeit; • Wirkung von vertraglichen und tariflichen Ausschlussfristen, Bildungsurlaub, Auswirkungen des MuSchG und des BEEG. • Hochaktuell ist auch das Zusammenspiel von Kurzarbeit Null und einer Kürzung des Urlaubsanspruchs.
Praxishandbuch Arbeitsverträge für Unternehmer
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Das Unternehmerhandbuch führt den Praktiker im Betrieb und den Rechtsanwalt durch den Dschungel der Rechtsprechung, wenn es um die Gestaltung von Arbeitsverträgen geht. Das Werk zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für einzelne Vertragsklauseln gelten, wie rechtssichere Regelungen formuliert werden können und welche Spielräume bestehen.