Knihobot

Rudolf Mosler

    Der SV-Komm
    Ärztliches und nichtärztliches Vertragspartnerrecht
    • Das umfangreiche Werk behandelt das ärztliche Vertragspartnerrecht sowie das Vertragspartnerrecht der anderen Gesundheitsberufe in allen Facetten. Ein versiertes Autorenteam rund um den Herausgeber Rudolf Mosler bereitet relevante Rechtsgrundlagen und Judikatur tiefgreifend auf, setzt sich kritisch mit einschlägiger Literatur auseinander und gibt Einblicke in die Praxis des Vertragspartnerrechts. Die Kernthemen umfassen: Rechtsverhältnis zwischen Krankenversicherungsträgern und ihren Vertragspartnern – Einzelverträge und Gesamtverträge ; Organisationsrecht – Einzelordinationen, Gruppenpraxen, Ambulatorien ua; Rechtsfragen der gesetzlichen Krankenversicherung – Versorgungsauftrag, Sachleistungen und Kostenersatz ; Behandlung durch Wahlärzte – Kostenerstattung; nichtärztliche Vertragspartner – Apotheken, klinische Psychologen und Psychotherapeuten, Hebammen, Krankenanstalten, medizinische Hauskrankenpflege, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Heilmasseure, Krankentransporte. Alle, die in den Abschluss und die Beendigung von Einzel- und Gesamtverträgen involviert sind, um die vertraglichen Pflichten , die Erbringung außervertraglicher Leistungen und die Honorierung Bescheid wissen müssen oder mit Rechtsproblemen des Vertragspartnerrechts konfrontiert sind, erhalten mit diesem Werk die entscheidenden Informationen. Auch sozialpolitische und wirtschaftliche Aspekte wurden berücksichtigt.

      Ärztliches und nichtärztliches Vertragspartnerrecht
    • Der in der Praxis bewährte Kommentar deckt sämtliche Bereiche der Sozialversicherung ab: ASVG und APG Erläuterung wichtiger GSVG-Paragrafen BSVG, B-KUVG und NVG werden in die Kommentierung einbezogen Mit besonderem Fokus auf das Unionsrecht Die Lieferungen 308-311 beinhalten aktuelle Bestimmungen über Leistungsansprüche (§§ 101 – 107a), Strafbestimmungen (§§ 111 – 115), Gemeinsame Bestimmungen über Beziehungen des Dachverbands zu Vertragspartner: innen (§§ 338 – 343f) und Beziehungen des Dachverbands zu anderen Vertragspartner: innen (§§ 349 – 351b). Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

      Der SV-Komm