Knihobot

Carsten Justenhoven

    Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
    • 2016

      Das Recht der Ordnungswidrigkeiten spielt in der juristischen Ausbildung oft eine untergeordnete Rolle, hat jedoch in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Diese Untersuchung widmet sich der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung (§§ 73, 74 OWiG) und beleuchtet ein zentrales Thema mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Im gerichtlichen Einspruchsverfahren stehen zwei gegensätzliche Aspekte im Fokus: das Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung sowie die Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien. Dieses Spannungsverhältnis stellt sowohl die Legislative als auch die Rechtsprechung vor große Herausforderungen, was sich auch in der grundlegenden Gesetzesänderung widerspiegelt. Während das OWiG 1968 dem Betroffenen die Teilnahme an der Hauptverhandlung freistellte, führte das OWiG 1998 eine Präsenzpflicht ein. Die Studie beginnt mit einer historischen Einordnung des Anwesenheitsprinzips und beschreibt den Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Zudem werden die Vorschriften des Strafverfahrensrechts zur Teilnahmepflicht des Angeklagten und deren Ausnahmen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Anwendungsschwierigkeiten und Streitfragen der §§ 73, 74 OWiG, die die Gerichte stark belasten. Reformüberlegungen von 1968 bis 1998 und deren Einfluss auf die genannten Paragraphen werden ebenfalls thematisiert. Ein separates Kapitel analysiert, welches der beiden Reformgesetze in der Praxi

      Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung