Knihobot

Sebastian Abel

    Besitzdelikte im deutschen und US-amerikanischen Strafrecht
    Religion, Moral und Kirchenglaube
    • Religion, Moral und Kirchenglaube

      Beiträge zu Kants „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ (1793)

      In der Vorrede zur ersten Auflage der Religionsschrift macht Kant unmissverständlich klar, dass der zur Moral verbundene Mensch der „Idee eines Wesens über ihm„ nicht bedürfe. Damit ist aber nicht der Sinn und Zweck der nachfolgenden Schrift bestritten, sondern lediglich klargestellt, dass auch Religion und Kirchenglauben unter dem Prinzipat des Autonomiegedankens stehen. Ausgehend von dieser Feststellung entwickelt Kant eine in vier Stücke gegliederte Schrift, die nicht nur den aufgeklärten Umgang mit positiven Religionen beschreibt, sondern die auch die moralphilosophischen Schriften der 1780er Jahre bisweilen ergänzt, bisweilen modifiziert. So wird beispielsweise die Sphäre moralischer Verbindlichkeiten um eine Gattungspflicht , nämlich eine Pflicht „des menschlichen Geschlechts gegen sich selbst“ erweitert und auch das in den Bereich der Anthropologie fallende Theorem des „Hanges zum Bösen" erweist sich als in hohem Maße diskutabel. Dass zu alledem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zeigt die in den letzten Jahrzehnten wieder anhebende Diskussion, der der vorliegende Band Rechnung trägt, indem er zu etwa gleichen Teilen historisch und systematisch ausgerichtet ist und vieles an interessanten Neubewertungen bereithält.

      Religion, Moral und Kirchenglaube
    • Die Besitzdelikte, die die Strafbarkeit des Einzelnen vom bloßen Besitz potentiell gefährlicher Gegenstände abhängig machen, sind ein effektives Mittel im Präventionsstrafrecht. Sie verlagern die Strafbarkeit des Einzelnen vor den Beginn des strafbaren Versuchs, was den strafrechtlichen Schuldgrundsatz und die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften stark herausfordert. Diese Problematik wird durch die unzureichende Abgrenzung des Besitzes vom strafrechtlichen Gewahrsam noch verstärkt. Die Dissertation untersucht die Besitzdelikte im deutschen und US-amerikanischen Strafrecht, wobei der Fokus auf der Entwicklung eines Besitzbegriffs und der Einordnung des bloßen Besitzes in die Kategorien aktives Tun oder Unterlassen liegt. Nach dieser grundlegenden Analyse werden spezifische Besitzdelikte hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit geprüft. Es wird festgestellt, dass Besitzdelikte kein rein deutsches Phänomen sind, sondern auch im US-amerikanischen Strafrecht weit verbreitet sind. Auch dort wird intensiv über die Verhaltensqualität der Besitzdelikte und deren Verfassungsmäßigkeit diskutiert. Ein Vergleich der Argumentationsmuster im deutschen und US-amerikanischen Strafrecht zeigt bemerkenswerte Übereinstimmungen und Parallelen auf.

      Besitzdelikte im deutschen und US-amerikanischen Strafrecht