Knihobot

Gerd Achilles

    Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme
    Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage
    Kassenführung
    Elektronische Kassenführung - auf den Punkt gebracht
    Kassenführung in Heilberufen
    Kassenführung in Apotheken
    • Kassenführung

      Aufzeichnung - Aufbewahrung - Vorlagepflichten - - Praxishandbuch

      Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typische Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Im Fokus u. a.: - Arten der Kassenführung: Offene und geschlossene Ladenkassen, mechanische und elektronische Registrierkassen, PC- und App-Kassen, Taxameter und Wegstreckenzähler - Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach HGB und Steuerrecht, GoB und Ordnungsvorschriften nach AO sowie die Verfahrensdokumentation - Der Tagesabschluss von der täglichen Geldzählung bis zum Bilanzausweis - Manipulation, Sicherheit und Sanktion: neue Anforderungen an technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), Datenzugriffsrechte, Kassen-Nachschau, Schätzungen sowie ihre haftungs- und strafrechtlichen Risiken Neueste Rechtsentwicklungen wie das DAC7-Umsetzungsgesetz greift das Buch bereits sorgfältig auf. Neben einem Überblick zu weiteren Reformvorhaben finden Sie zudem ein praktisches Branchen-ABC sowie zahlreiche Schaubilder, Tabellen und Synopsen.

      Kassenführung
    • Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um - Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, - Testkäufe durchzuführen, - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, - einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen. Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über - Freigetränke - Verderb, Schwund und Diebstahl oder - Trinkgelder führen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und die aktuellsten Anwendungserlasse und Technische Richtlinien sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD. Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.

      Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage
    • Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme

      Alles Wichtige rund die Meldung von Kassen(systemen), Taxametern & Co.

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      Elektronische Aufzeichnungssysteme, z. B. Registrierkassen, PC-Kassen(systeme), Taxameter oder Wegstreckenzähler, sind dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu melden (§ 146a Abs. 4 Abgabenordnung). Eine Meldung ist grundsätzlich erforderlich, sobald ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Besitz genommen wird, (z. B. durch Anschaffung, Leasing, Leihe etc.) oder außer Betrieb genommen wird (Besitzaufgabe). Ebenso sind Änderungen am elektronischen Aufzeichnungssystem oder der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) grundsätzlich meldepflichtig. Auch beim Wechsel elektronischer Aufzeichnungssysteme in eine andere Betriebsstätte müssen entsprechende Meldungen abgegeben werden. Das Fachbuch enthält Praxisbeispiele, die Klarheit schaffen und vor Unstimmigkeiten im Rahmen einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO oder einer Betriebsprüfung schützen sollen. Neben den Grundzügen zeigen die Autoren auch viele Besonderheiten auf, die es im Meldeverfahren zu beachten gilt. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.

      Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme