Zivilrechtliche Haftung bei Lebensmittelskandalen
Umfang der vertraglichen und gesetzlichen Haftung entlang der Lebensmittelkette unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und des LFGB
Dioxin-Eier und EHEC-Gurken sind Beispiele für komplexe Lebensmittelskandale, die nicht nur gesundheitliche Schäden für Verbraucher, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für Akteure entlang der Lebensmittelkette haben können. Betroffen sind zahlreiche Subjekte, von Grundstoff- und Samenlieferanten über Futtermittelproduzenten bis hin zu Landwirten und Lebensmittelherstellern. Die Untersuchung beleuchtet die zivilrechtliche Haftung dieser Akteure bei Lebensmittelskandalen und bietet einen Überblick über nationale Schadensersatzansprüche nach Vertrags-, Delikts- und Produkthaftungsrecht. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen und die prozessuale Durchsetzbarkeit der Ansprüche analysiert. Ein zentrales Ziel ist die Prüfung der Einflussnahme lebensmittelrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie der Verordnung Nr. 178/2002, auf das nationale Haftungssystem. Dies umfasst insbesondere die Verkehrspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB und die Schutzgesetzhaftung nach § 823 Abs. 2 BGB. Zudem werden die Themen des Mangelverdachts und die verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers nach § 24 LFGB eingehend behandelt.
