Knihobot

Thomas Stollenwerk

    Mankohaftung - Sondergebiet oder Fallgruppe?
    Offene Fragen und Kritik an Louis Althusser, Ideologie und Ideologische Staatsapparate
    Protest, Postdemokratie, Strukturwandel der Öffentlichkeit
    Schwarzweißbuch Milch
    • Milch gilt vor allem in der westlichen Welt traditionell als gesundes Grundnahrungsmittel, doch hat sich ihr Image in den letzten Jahren stark gewandelt. Seit dem Wegfall der EU-Milchquoten setzt die Milchwirtschaft auf Produktionssteigerung und auf die Erschließung neuer Märkte, vor allem im asiatischen Raum. Mit dem Wachstum ändern sich die Methoden der Tierhaltung. Die rasante Entwicklung teilt die Milchproduzenten in Verlierer und Profiteure des Strukturwandels. Doch welche Form der Milchproduktion wünschen sich Bauern und Verbraucher? Wie gesund ist Milch wirklich? Wieso boomt Milch überhaupt? Was sind die Licht- und Schattenseiten dieser Industrie? Thomas Stollenwerk hat ein Schwarzweißbuch über Milch geschrieben, das keine Fragen mehr offenlässt.

      Schwarzweißbuch Milch
    • Die Studienarbeit analysiert die Rolle von Protest in der Postdemokratie, wie sie von Colin Crouch beschrieben wird. Der Autor untersucht, inwiefern die postdemokratische Theorie politische Kommunikation beeinflusst und welche Möglichkeiten sie bietet, Protest als bedeutende Form dieser Kommunikation zu betrachten. Die Arbeit beleuchtet die Wechselwirkungen zwischen Protest und den Bedingungen einer zunehmend postdemokratischen Gesellschaft und bietet dabei tiefere Einblicke in die Dynamiken politischer Teilhabe und öffentlicher Meinungsäußerung.

      Protest, Postdemokratie, Strukturwandel der Öffentlichkeit
    • Diese Dissertation beschäftigt sich mit der Mankohaftung. Dabei handelt es sich um einen Teilausschnitt aus der Arbeitnehmerhaftung. Es geht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer für Fehlmengen haften, die in ihnen anvertrauten Kassen, Warenlagern oder Gerätschaften entstehen. Diese Problematik spielt in der täglichen Praxis eine grosse Rolle. Besonders betroffen sind Filial- und Verkaufsstellenleiter, Verwalter von Lagern, Kassierer und Auslieferer. Das Auftreten von Mankoschäden gehört sicherlich zu den unangenehmsten Vorkommnissen in einem Betrieb. Schnell entsteht bei dem Arbeitgeber der Verdacht, der den Bestand verwaltende Arbeitnehmer habe sich an diesem bereichert. Der Arbeitnehmer wird oftmals behaupten, nicht er, sondern andere Arbeitnehmer oder Dritte seien für das Manko verantwortlich. Da die Aufklärung der näheren Umstände des Schwundes meist schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, bleibt es in der Regel bei Mutmassungen und das Betriebsklima leidet. Der Verfasser stellt in seinem Werk die Grundsätze der Mankohaftung vollumfänglich dar. Neben einem Abriss der Entwicklung der Rechtsprechung stellt er ausführlich die neuere Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts dar, welcher seit 1997 die Mankohaftung neuen Regeln unterwirft. Dargestellt wird zum einen die allgemeine Mankohaftung, welche sich bereits aus dem Gesetz ergibt. Dabei wird der wichtigen Frage der Beweislast für Unachtsamkeit der Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob die bestandverwaltenden Arbeitnehmer - wie dies speziellen arbeitsrechtlichen Grundsätzen entspricht - nur privilegiert haften oder aber - nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen - für jede Fahrlässigkeit. Ausführlich widmet sich der Autor auch der Frage, ob die Mankohaftung kraft Gesetzes kollektiv- oder individualvertraglich verschärft werden kann. Dabei zeigt er Grenzen auf und geht ausführlich bisher ungeklärten Fragestellungen in diesem Sachzusammenhang nach. Des Weiteren wird die Frage behandelt, ob und in welchem Umfang so genannte Mankoabreden der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen. Zudem beschäftigt sich der Autor mit der bisher kaum diskutierten Problematik, ob die richterrechtlichen Grundsätze des sog. innerbetrieblichen Schadensausgleichs zwingendes Recht oder vielmehr - in Grenzen - privatautonomer Gestaltung durch die Arbeitsvertragsparteien bzw. arbeitsrechtlichen Koalitionen zugänglich sind.

      Mankohaftung - Sondergebiet oder Fallgruppe?