Seit der Bond-Entscheidung des BGH im Jahr 1993 hat sich der Kapitalmarkt stark verändert. Neue Finanzprodukte und eine veränderte Anbieterlandschaft haben die Anlageentscheidungen komplexer gemacht, was zu einer erheblichen Zunahme der zu vermittelnden Informationen geführt hat. Infolgedessen haben sich die Aufklärungspflichten für Anlageberater verdichtet und verschärft. Aktuell stehen die Schwächen und Grenzen des zivilrechtlichen Anlegerschutzes im Fokus. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Überinformation der Anleger, die bei der Fülle an Informationen das Wesentliche aus den Augen verlieren und schließlich eher Nachteile als Vorteile erfahren. Der Autor untersucht, ob und in welchem Umfang Informations- und Beratungspflichten für bankgebundene Anlageberater nach dem Erwerb einer Kapitalanlage angenommen werden können und welche Auswirkungen dies auf den Anlegerschutz hat. In der Gesetzgebung und empirischen Studien zeigen sich Ansätze, die den Zeitraum nach einer Anlageempfehlung für den Anlegerschutz nutzen möchten. Nachgelagerte Pflichten könnten das Prinzip des eigenverantwortlich handelnden Anlegers stärken und die Informationsmenge besser verteilen, insbesondere vor der Anlageentscheidung. Zudem könnte ein veränderter Zeitpunkt der Aufklärung und Beratung die Art der Informationsvermittlung beeinflussen und Verhaltensanomalien gemäß den Erkenntnissen der Verhaltensökonomik mindern.
Philipp Griesbach Knihy
