Die Rechtsprechung beschäftigt sich kontinuierlich mit der Informationsweitergabe an Gesellschafter, um deren individuelle Informationsrechte zu stärken und deren Interessen zu schützen. Diese Rechte sind besonders für nicht geschäftsführende Gesellschafter von großer Bedeutung und werden oft als gesellschaftsrechtliches Grundrecht angesehen. Gleichzeitig muss der Schutz des Gesellschaftsinteresses beachtet werden, da das Informationsinteresse eines Gesellschafters mit dem Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft und anderer Gesellschafter in Konflikt geraten kann. Dies zeigt sich sowohl in öffentlichen Informationsanfragen von Aktionären als auch in privaten Konflikten innerhalb kleiner Familiengesellschaften. Ein einheitliches, rechtsformübergreifendes System der Informationsrechte fehlt jedoch, was auf ein überholtes historisches Verständnis der Rechtsformen zurückzuführen ist. Diese Arbeit untersucht die gesetzgeberischen Divergenzen und analysiert, welche Harmonisierungsmöglichkeiten individueller Informationsrechte in den letzten 100 Jahren von Rechtsprechung und Literatur diskutiert wurden. Da bislang keine zufriedenstellende Lösung für die Interessen aller Gesellschafter entwickelt wurde, werden auch Ansätze zur interessengerechten Angleichung der normierten Informationsrechte de lege ferenda betrachtet, wobei stets ein Ausgleich der gegensätzlichen Interessen im Fokus steht, einschließlich der Möglichkeiten vertraglic
Carsten Bork Knihy
