Knihobot

R. Friedrichs

    Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875
    • Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875

      Neudruck der 1882 erschienenen 1. Auflage des Friedrichs‘schen Kommentars zum Preußischen Fluchtliniengesetz

      Stellen Sie sich vor, Ihre Gemeinde plant eine Grundinstandsetzung Ihrer Straße, um die endgültige Herstellung (eeh-Straße) zu erreichen, da der bisherige Zustand nur provisorisch war. Der Großteil der Kosten soll von den Anliegern getragen werden. Sie fragen sich, warum die Straße, die seit über 70 Jahren existiert, nicht früher formal erschlossen wurde, und ob es rechtens ist, die Kosten auf die Anlieger abzuwälzen. Das preußische Fluchtliniengesetz, das vor mehr als 140 Jahren eingeführt wurde, hat verschiedene politische Systeme überdauert. Im Vorwort zu diesem Kommentar erläutert Oberverwaltungsgerichtsrat R. Friedrichs, dass das Ziel dieses Werkes darin besteht, die Erkenntnisse und Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, um wiederholte Diskussionen im Verwaltungsstreitverfahren zu vermeiden. Die Erläuterungen zum Straßen- und Baufluchtengesetz sind weiterhin relevant für Grundbesitzer, die von Straßenerschließungsmaßnahmen betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen klargestellt, dass die Regelungen der damaligen Zeit auch für Straßen gelten, die vor dem 29. Juni 1961 von einer Gemeinde unterhalten wurden.

      Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875